IT & Kommunikation

Bessere Diabetes-Versorgung durch Digitalisierung und Innovation

12.11.2019 -

VDBD fordert klare Qualitätskriterien für telemedizinische Angebote.

Mit dem „Digitalen-Versorgungs-Gesetz“ (DVG), das der Bundestag am 7. November 2019 verabschiedet hat, möchte die Bundesregierung die Nutzung digitaler Lösungen in der Patientenversorgung fördern. Ab 2020 können Ärzte beispielsweise Gesundheitsapps auf Rezept verschreiben und Videosprechstunden sollen fest im Praxisalltag verankert werden. Der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e.V. (VDBD) begrüßt diese neuen Möglichkeiten. Für eine bessere Versorgung von Menschen mit Diabetes mellitus und eine Steigerung ihrer Lebensqualität bieten digitale Anwendungen ein großes Potenzial. Der Verband fordert jedoch Qualitätskriterien für telemedizinische Versorgungskonzepte sowie für diejenigen, die diese als „Coach“ umsetzen und begleiten.

Digitale telemedizinische Angebote ermöglichen es, diagnostische oder therapeutische Beratungsleistungen über räumliche Entfernungen hinweg anzubieten. Mit Hilfe von Apps, medizinischen Geräten und Telekonsilplattformen können chronisch kranke Patienten wie beispielsweise Menschen mit Diabetes geschult und begleitet werden. Der Vorteil liegt darin, dass Diabetesberater orts- und zeitunabhängig auf die persönlichen Bedürfnisse des Einzelnen eingehen können und damit dazu beitragen, die Krankheitslast der Betroffenen zu mindern. „Wir glauben, dass speziell das telemedizinische Coaching zukünftig mehr Raum in der Versorgung von Menschen mit einer Diabetes-Erkrankung einnehmen wird“, sagt Kathrin Boehm, Vorstandsmitglied des VDBD und Diabetesberaterin DDG.

Allerdings sind Qualitätskriterien für das Tele-Diabetes-Coaching unverzichtbar, wie der VDBD aktuell in einem Positionspapier formuliert. „Durch unsere Erfahrungen in der Diabetes-Therapie sehen wir, dass ein telemedizinisches Angebot sich sehr gut eignet, um Versorgungsprobleme in ländlichen Gebieten auszugleichen. Doch wir dürfen nicht vergessen, dass der Zugang zu einer digitalisierten Welt aus den unterschiedlichsten Gründen limitiert sein kann.“ Daher müssten aus Sicht des VDBD adäquate rechtliche und technische Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Zugang zu digitaler Infrastruktur ermöglichen. Gleichzeitig ist aber auch der Datenschutz weiterzuentwickeln, um Missbrauch und Fehlbehandlungen zu vermeiden. „Entscheidend ist außerdem, dass für digitale Angebote der patientenrelevante Nutzen mit Hilfe von innovativen Studiendesigns wissenschaftlich nachgewiesen wird“, betont Dr. Gottlobe Fabisch, Geschäftsführerin des VDBD. „Nur weil etwas ‚digital‘ ist, ist es nicht automatisch besser für den Patienten“, so Fabisch.

Bereits jetzt bringt sich der VDBD in verschiedene Initiativen und Kooperationen im Bereich E-Health und Telemedizin ein. So engagiert sich der Verband beispielsweise beim Telemedizinischen Lifestyle-Programm (TeLiPro), das im Rahmen eines durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geförderten Innovationsfondsprojektes entwickelt wurde. Beteiligt daran sind die AOK Rheinland/Hamburg, das Deutsche Institut für Telemedizin und Gesundheitsförderung (DITG), das Institut für angewandte Versorgungsforschung GmbH und das Deutsche Diabetes Zentrum. Ziel von TeLiPro ist es, Betroffene mit einem Diabetes Typ 2 bei der Gewichtsreduktion und Lebensstilveränderungen zu unterstützen und damit den Krankheitsverlauf positiv zu beeinflussen.

Projekte wie TeLiPro zeigen, dass digitale Unterstützungsangebote qualifizierte Behandler und Berater nicht ersetzen werden – im Gegenteil: Gerade Berater müssen künftig neue Kompetenzen mitbringen, um die Komplexität digitaler Versorgungskonzepte bestmöglich unterstützen zu können. „Die Hauptakteure in diesem Projekt sind erfahrene Diabetesberater, die Betroffenen telefonisch und mithilfe eines Internetportals zwischen den Arztbesuchen begleiten“, erläutert Dr. Nicola Haller, VDBD-Vorsitzende. Für die Patientensicherheit sei es von daher wichtig, dass ein Tele-Diabetes-Coaching nur von „Coaches“ durchgeführt wird, die entsprechende Qualifikationen, wie im Falle von Diabetes die dafür ausgebildeten Diabetesberaterinnen, mitbringen. Darauf sollten auch Patienten achten, da der Begriff des „Coaches“ nicht geschützt ist.

Das Positionspapier des VDBD zum Tele-Diabetes-Coaching finden Sie hier: https://www.vdbd.de/ueber-uns/berufspolitik/positionen-und-stellungnahmen/

 

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