IT & Kommunikation

Dem Aufbau der Telematikinfrastruktur steht nun nichts mehr im Wege

22.06.2010 -

Auf der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) im April wurde die Bestandsaufnahme zum Aufbau der Telematikinfrastruktur abgeschlossen.

Auf Basis der bisherigen kon-struktiven Vorschläge, die Kos-tenträger und Leistungserbringer im Laufe der Bestandsaufnahme eingebracht hatten, legte man auf der Veranstaltung wichtige Weichen für das künftige Vorgehen. Im Sinne von mehr Effizienz, Schnelligkeit und Reduzierung der Komplexität wird es eine klare Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten geben: Die Leistungserbringer übernehmen die alleinige Verantwortung für die medizinischen Anwendungen, die Kostenträger die alleinige Verantwortung für administrativen Anwendungen.

Man verständigte sich darauf, zunächst drei Anwendungen einzuführen, die direkt mit dem Start allen Beteiligten nutzen sollen: So verantwortet der GKV-Spitzenverband ab sofort die Einführung eines online gestützten Versichertenstammdatenmanagements, die Bundesärztekammer die Einführung eines Notfalldatensatzes auf der eGK und die Kassenärztliche Bundesvereinigung die adressierte Kommunikation der Leistungserbringer. Für die übergreifende Aufgabe der Basis-Telematikinfrastruktur wird der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zuständig sein.

Die verantwortlichen Gesellschafter werden die Anforderungen an die Telematikinfrastruktur und die Anwendungen aus der Sicht der Gesellschafter formulieren und die Umsetzung durch die gematik steuern. Sie bringen die Projekte in den nächsten Monaten so weit voran, dass Ausschreibungen durch die gematik erfolgen können, die es der Industrie ermöglichen, Angebote für Leistungen in den anstehenden Tests abzugeben.

Eine weitere Einigung betrifft die verbesserten Entscheidungsstrukturen. Künftig wird bei strittigen Entscheidungen Staatssekretär a.D. Dr. Klaus Theo Schröder als Schlichter zwischen den unterschiedlichen Interessen vermitteln. Er wurde von den Gesellschaftern benannt.

Über eine mögliche verpflichtende Online-Lösung wurde kein Beschluss gefasst. Die Kostenträger gehen davon aus, dass das Ministerium eine Gesetzesinitiative in die parlamentarischen Beratungen einbringt, die die Anforderungen nach Datensicherheit, Missbrauchsbekämpfung sowie die Forderung der Kostenträger nach einer Gültigkeitsprüfung und schnellen Aktualisierung der elektronischen Gesundheitskarte beim Leistungserbringer berücksichtigt. Auch die Freiwilligkeit der Leistungserbringer zur direkten Anbindung ihrer Primärsysteme gehört hierzu.

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