Gesundheitsökonomie

Klinikverbund Hessen und ver.di fordern Entlastung der Pflegekräfte

11.10.2015 -

Der Klinikverbund Hessen unterstützte die am 24. Juni von ver.di bundesweite Aktion „162.000 für 162.000 – Personalmangel sichtbar machen!“

Nach gemeinsamer Beurteilung von ver.di und Klinikverbund Hessen ist nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhaus-Strukturgesetz – KHSG) künftig keine Entlastung und Verbesserung der Situation von Pflegekräften und anderer Berufsgruppen in Krankenhäusern zu erwarten.

„Der dringende Bedarf an mehr und qualifizierten Pflegekräften kann durch das vorgeschlagene Pflegestellen-Förderprogramm leider nicht gedeckt werden“, erklärte Richard Kreutzer, Vorsitzender des Klinikverbundes Hessen. „Schon heute arbeiten die Beschäftigten aller Berufsgruppen in deutschen Kliniken an oder über ihrer Belastungsgrenze“, sagt Georg Schulze-Ziehaus, Landesfachbereichsleiter Gesundheit bei ver.di Landesbezirk Hessen. „Am 24. Juni wurde mit einer bisher einzigartigen Aktion dieser Personalnotstand deutlich gemacht: Bundesweit haben 162.000 Menschen vor Kliniken mit einer Nummer für jede fehlende Stelle auf den Personalmangel hingewiesen und gesetzliche Personalmindeststandards und deren Finanzierung gefordert“, so Schulze-Ziehaus weiter.

Nach Ermittlung von ver.di fehlen bundesweit 162.000 Vollzeitstellen in Krankenhäusern, davon 70.000 Vollzeitstellen in der Pflege. Von dem vorgesehenen Betrag, der in der Vorlage zum Krankenhaus-Strukturgesetz vorgesehen ist, können pro 100 Vollkräfte im Pflegedienst 0,6 weitere Vollkräfte finanziert werden. „Das ist viel zu wenig“, verdeutlicht Kreutzer.

„Wir begrüßen grundsätzlich, dass der Gesetzgeber erkannt hat, dass die Stellensituation in der Pflege durch strukturelle Maßnahmen verbessert werden muss. Mit dem Pflegestellen-Förderprogramm werden jedoch leider keine Ausgleiche für Finanzierungsdefizite geschaffen“, so Kreutzer weiter.

Darüber hinaus werden die zu geringen Finanzmittel des Pflegestellenförderprogramms durch die Festlegung auf unmittelbare Patientenversorgung bettenführender Normalstationen, ohne Berücksichtigung von Intensivstationen, zusätzlich sehr eng gefasst. „Die pflegerische Versorgung auf Intensivstationen sollte gerade nicht ausgenommen sein, da hier ein großer Personalbedarf und die höchste Bindung von Pflegepersonal zu verzeichnen ist“, führt Clemens Maurer, stellvertretender Vorsitzender des Klinikverbundes Hessen, aus. Insgesamt wird mit dieser Einschränkung zum einen ein bürokratischer Aufwand verursacht, und zum anderen wird der Ansatz der Versorgungsorganisation in modernen Krankenhäusern nicht gerecht. „Im Rahmen der Tätigkeitsneustrukturierung werden heute auf Stationen Fachkräfte und Hilfskräfte unterschiedlicher Ausbildungsrichtungen eingesetzt, um gemeinsam eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Pflege zu leisten. Daher müssen diese Gesamtkosten berücksichtigungsfähig werden“, fordert Brigitte Wagner, Geschäftsführerin des Klinikverbundes Hessen.

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