BDL ist für Bürokratieabbau bei der variantenspezifischen PCR Diagnostik
03.02.2021 - Mit der neuen Coronavirus-Testverordnung (27.01.) können medizinische Labore in positiven PCR-Proben nach bekannten SARS-CoV-2-Mutationen suchen. Derzeit muss diese Mutationssuche jedoch, im Unterschied zu der viel zeit- und kostenaufwändigeren Virusgenom-Sequenzierung, vom Einsender der Probe oder vom Gesundheitsamt bei den fachärztlichen Laboren beauftragt werden.
Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) fordert, diese Beauftragungslösung aufzugeben, damit Positivbefunde ohne Zeitverzug auf die viel ansteckenderen Mutationen untersucht werden können.
„Nach dem Prinzip der Stufendiagnostik können die Fachärzte im Labor positiv getestete Personen sofort, flächendeckend und wirtschaftlich auf Virusmutationen überprüfen. Aber zurzeit wird der zweite Untersuchungsschritt durch die Testbürokratie gebremst. Bei der variantenspezifischen PCR-Diagnostik haben wir noch Nachholbedarf, mit einer unbürokratischen Lösung können wir ihn aufholen“, so der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski.
Außerdem möchte der BDL erreichen, dass die Ergebnisse dieses Screeningverfahrens und auch die Ct-Werte über die dafür vorgesehene (DEMIS-)Schnittstelle an die Gesundheitsämter übermittelt werden können. So werden die Coronavirus-Mutationen möglichst schnell erfasst. Die Gesundheitsämter können dann schnell die dringend notwendigen Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung einleiten.