Digitale Patientenzustimmung und bundesweiter Datenaustausch mit EFA
08.10.2014 -
Die Vereine Elektronische Fallakte, bvitg und IHE Deutschland haben einen weiteren wichtigen Meilenstein errungen. Nach der Veröffentlichung der EFA 2.0 Spezifikation zur regionalen, einrichtungsübergreifenden Kommunikation von Fallakten, wird nun eine Erweiterung für den überregionalen Austausch von Behandlungsdaten zwischen Praxen und Krankenhäusern publiziert.
Mit dem so genannten Peer-to-Peer Verfahren können nun bundesweit Daten zwischen Fallakte-Anwendern ausgetauscht werden. Die besonderen Anforderungen der Landesdatenschützer in Deutschland werden dabei durch ein Berechtigungsmanagement berücksichtigt, das nur den vom Patienten autorisierten Behandlungsteilnehmern einen Datenzugriff ermöglicht. Um die EFA noch anwenderfreundlicher zu gestalten, soll die EFA im nächsten Schritt seine Anwender durch die elektronische Abbildung der Patientenzustimmung unterstützen. Hiermit wird für die teilnehmenden Ärzte und Organisationen der Administrationsaufwand auf ein Minimum gesenkt werden.
Die Erweiterung setzt nahtlos auf die EFA 2.0 Spezifikation auf, ist mit ihr vollständig kompatibel und auch auf andere Formen der elektronischen Kommunikation von Gesundheitsdaten übertragbar.
Neu ist ebenfalls das Konformanzverfahren für die Hersteller, die ihre Systeme an die EFA 2.0 Infrastruktur anbinden wollen. Es orientiert sich stark an dem internationalen Testverfahren, dem IHE Connectathon, der weltweit bereits von vielen hundert Herstellern genutzt wird. Da die EFA 2.0 auf dem IHE Profil XDS aufsetzt wird die Teilnahme am IHE Connectathon im Konformitätsverfahren der EFA als Kriterium vorausgesetzt. Hierdurch gelangen nur ausgiebig getestete und qualitätsgesicherte Systeme in die EFA-Infrastruktur.
Die Spezifikationen stehen zum Download zur Verfügung..
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