Gesundheitspolitik

Elektronische Patientenakte: ZVEI fordert Umsetzung auf Basis der EU-Empfehlungen

06.03.2019 -

„Für die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung fehlt in Deutschland weiterhin eine klare Strategie“, so Hans-Peter Bursig, Geschäftsführer des ZVEI-Fachverbands Elektromedizinische Technik.

„Es ist höchste Zeit, dass auch im deutschen Gesundheitssystem digitale Lösungen, wie die elektronische Patientenakte (ePA), eingeführt werden. Dabei darf es aber keinen nationalen Sonderweg geben.“ Stattdessen müssten internationale Standards genutzt werden. „Sonst verliert Deutschland bei der Digitalisierung  der Gesundheitsversorgung in Europa dauerhaft den Anschluss“, warnt Bursig. Hintergrund der Äußerung sind die im Februar von der Europäischen Kommission veröffentlichten Empfehlungen für grenzüberschreitende elektronische Aktensysteme. Diese sollen eine einheitliche Informationsverarbeitung zwischen den unterschiedlichen Gesundheitssystemen innerhalb der EU ermöglichen. Gleichzeitig eröffnen europaweit interoperable Strukturen aus Sicht des ZVEI wichtige Chancen für die medizinische Forschung. Auch die nationale Gesetzgebung setzt sich mit dem Thema auseinander: Noch im März soll das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Es verpflichtet u. a. die gesetzlichen Krankenversicherungen dazu, ihren Patienten bis spätestens 2021 eine gematik-zertifizierte elektronische Patientenakte anzubieten. 

Kritik an den Spezifikationen der elektronischen Patientenakte

Der ZVEI kritisiert, dass die von der gematik im Dezember 2018 vorgelegten verbindlichen ePA-Spezifikationen die Empfehlungen der Europäischen Kommission nicht berücksichtigen. Bursig: „Eine rein nationale Betrachtung wird nicht zum Ziel führen. Die Nutzung von internationalen Standards und der Empfehlungen der Initiative „Integrating the Healthcare Enterprise“ (IHE) ist notwendig, damit Gesundheitsdaten auch europaweit ausgetauscht werden können. Hier gibt es dringenden Anpassungsbedarf.“ Auch, dass ein Änderungsantrag zum TSVG vorsieht, allein der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Verantwortung für die syntaktische und semantische Interoperabilität der ePA zu übertragen, sorgt für Bedenken: Die Fachexpertise läge hier nicht allein bei der KBV, sondern auch  bei der Industrie, Standardisierungsorganisationen und bei den medizinischen Fachgesellschaften. Dass diese Gruppen nicht gleichberechtigt in den Prozess eingebunden würden, sei nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil sei es für ein gutes Ergebnis zwingend notwendig, das Know-how dieser Experten von Anfang an einzubeziehen. 

Deshalb fordert Hans-Peter Bursig den im Koalitionsvertrag verankerten eHealth-Aktionsplan 2020 schnellstmöglich anzugehen. „Wenn wir die Empfehlungen der Europäischen Kommissionen umsetzen wollen, besteht noch allerhand Handlungsbedarf auf vielen Ebenen. Ein konkreter Aktionsplan mit Maßnahmen und Meilensteinen, wie er im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, muss jetzt endlich auf den Weg gebracht werden.“

Bis heute fehlt in Deutschland ein gemeinsames, zwischen allen Stakeholdern im Gesundheitssystem abgestimmtes eHealth-Zielbild, aus dem solch ein Aktionsplan abgeleitet werden könnte.

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