DKG: Kliniken fordern faire Rahmenbedingungen
30.07.2013 -
„Die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser zu stärken und alles zu unterlassen, was belastet und schwächt", das sind für den Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, die zentralen Erwartungen der Kliniken an die Politik in der nächsten Legislaturperiode. Die dazu heute vorgelegten DKG-Positionen „Faire Rahmenbedingungen für Deutschlands Krankenhäuser" zeigen einen umfassenden gesetzlichen Handlungsbedarf auf. Sie begründen zugleich, warum die Krankenhäuser Rabatt- und Selektivverträge dezidiert ablehnen. Baum bekräftigte, dass die Krankenhauspolitik das Top-Thema der Gesundheitspolitik in der nächsten Legislaturperiode sein wird.
Im Mittelpunkt steht dabei die Reform der Krankenhausfinanzierung, die die Refinanzierung des unabwendbaren Kostenanstiegs nachhaltig sicherstellen muss. Die notwendige Personalausstattung in den Kliniken, Arbeitsbedingungen, die die Gesundheitsberufe attraktiv machen, und die Ausbildungsaufgaben der Krankenhäuser für das gesamte Gesundheitswesen müssen von der Finanzierungsseite abgesichert werden. Die Personalsicherung für das Gesundheitswesen muss den Stellenwert einer nationalen Gemeinschaftsaufgabe bekommen.
Der derzeit im Vergütungssystem wirkende Preisverfall bei steigender Morbidität und steigendem Leistungsbedarf muss beendet werden. Die Kliniken dürfen mit den Mehrkosten höherer Qualitätsnormen aus G-BA-Beschlüssen und des medizinischen Fortschritts nicht alleine gelassen werden. Gegen die Unzulänglichkeiten des Fallpauschalensystems bei der Finanzierung der flächendeckenden Vorhaltungen und von Extremkostenfällen müssen entsprechende gesetzliche Instrumente geschaffen werden.
Auch darf die unzureichende Investitionsmittelausstattung der Krankenhäuser nicht länger ohne Lösung diskutiert werden. Notwendig ist ein gemeinsamer „Nationaler Kraftakt" finanziert aus Bundes- und Landesmitteln. Die Finanzierung der Investitionsmittel der Krankenhäuser über die Entgelte der Krankenkassen, die monistische Finanzierung, kann nur als Teilmonistik und nur bei gesicherter und tatsächlicher Bereitstellung der Mittel in Frage kommen.
Zu Recht wird die schleppende Umsetzung des neu geschaffenen spezialärztlichen ambulanten Versorgungsbereichs von der Politik beklagt, mit dem Krankenhäuser und niedergelassene Fachpraxen ambulante Behandlungen von schweren, seltenen und komplizierten Erkrankungen insbesondere Krebsbehandlungen besser als bisher durchführen sollen. Mitverantwortlich für die Blockaden in der Selbstverwaltung sind aber gesetzliche Vorgaben, die GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung Anknüpfungen für Verkomplizierungen, Verzögerungen und systematische Verschleppung geben. Statt um die Belange der Patienten dreht sich die gesamte Umsetzungsdiskussion um Leistungsbegrenzungen, Zuständigkeitsabgrenzungen und um den Aufbau eines überzogenen bürokratischen Überprüfungs- und Kontrollnetzes. Notwendig sind gesetzliche Klarstellungen, die das beenden. Dazu muss auch die gesetzlich vorgegebene Unterscheidung zwischen leichten und schweren Krebserkrankungen gehören, die in der Praxis nicht darstellbar ist und die die Umsetzung verkompliziert.
Dezidiert abgelehnt werden im DKG-Konzept Selektivverträge, die den Kassen die Möglichkeit gäben, zugelassenen Krankenhäusern die Kostenübernahme für Patientenbehandlungen zu verweigern. Damit würden die im Wettbewerb stehenden Krankenkassen über Leistungsstrukturen und Leistungskapazitäten in den Regionen entscheiden. Sie hätten es in der Hand, Krankenhäuser „kaputt" gehen zu lassen. Kliniken sind zentraler Baustein der elementaren Daseinsvorsorge. Deshalb sieht das DKG-Konzept die Zuständigkeit für die Weiterentwicklung der Krankenhausleistungen weiterhin in der Zusammenarbeit von Krankenhausträgern und Landesregierungen. Selektivverträge würden die Krankenhausinfrastruktur destabilisieren und langfristige Investitionsentscheidungen und Verpflichtungen für Weiterbildungen unmöglich machen.
Gut und sachlich begründet werden in den DKG-Positionen qualitätsorientierte Vergütungsabschläge abgelehnt. Genauso wenig wie Krankenkassen das Recht haben, bei den in den Gebührenordnungen für die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte festgelegten Vergütungen qualitätsbegründete Preisabschläge vorzunehmen, können ihnen solche Rechte im erheblich komplexeren Leistungsbereich der Krankenhäuser eingeräumt werden. Hinter der Forderung der Kassen nach qualitätsorientierter Vergütung steht das Ziel, Krankenausleistungen einem Preiswettbewerb auszusetzen, bei dem die Qualität auf der Strecke bleibt. Die Patienten haben Anspruch auf die Qualität, die dem Stand der Medizin entspricht. Wenn es damit Probleme gibt, können Vergütungsminderungen keine Lösung sein. Die Krankenhäuser erwarten von der zukünftigen Bundesregierung ein eindeutiges Bekenntnis gegen Selektivverträge und für Festpreise.