DKG zu angeblich fehlerhaften Klinikabrechnungen: Kliniken weisen Vorwurf der Falschabrechnung zurück
18.08.2011 -
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft reagiert auf den Vorwurf der hohen Anzahl an fehlerhaften geprüften Abrechnungen durch den GKV-Spizenverband. Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum erklärt:
"Fakt ist: 96% aller abgerechneten Fälle werden selbst nach intensiver Prüfung durch Krankenkassen und den Medizinischen Dienst (MDK) nicht beanstandet. Bei den beanstandeten Rechnungen handelt es sich in der überwiegenden Zahl um medizinische Streitfälle. Das effektive Rückzahlungsvolumen liegt unter 1 Prozent.
Darüber hinaus ist es im höchsten Maße unseriös, dass das durch die Prüfungen in Frage gestellte Finanzvolumen von 1,5 Mrd. € mit „Falschabrechnungen" gleichgesetzt wird. Der GKV-Spitzenverband lenkt mit dem Vorwurf der Falschabrechnung davon ab, dass mit 50% der Prüfungen Krankenhausaufnahmen und Behandlungsdauer und somit Leistungen der Krankenhäuser für z.T. schwersterkrankte Patienten nach Abschluss der Behandlungen in Frage gestellt werden.
Die Attacken der Kassen gegen die Krankenhäuser haben das offensichtliche Ziel, die Aufwandspauschale von 300 €, die die Krankenhäuser bei ergebnisloser Prüfung den Krankenhäusern zu erstatten haben, auch bei nicht ergebnislosen Prüfungen den Kliniken aufzuerlegen.
Warum die Krankenhäuser keine Aufwandspauschale im Rahmen von MDK-Prüfungen zahlen müssen, hat das Bundesgesundheitsministerium anlässlich eines Berichts des Bundesrechnungshofes im Mai 2011 deutlich auf den Punkt gebracht: Die Krankenhäuser haben keinen Einfluss auf den Umfang des Prüfgeschehens und den daraus resultierenden bürokratischen Aufwand. Daher sehe das Gesetz für sie auch keine Aufwandspauschale vor.
Diese Aussage gibt trotzt ihrer Kürze den Gedanken des Gesetzgebers eindeutig wieder. Der Gesetzgeber hat sich bewusst dafür entschieden, die Aufwandspauschale nur zu Lasten der Krankenkassen einzuführen, um die Flut der MDK-Prüfungen einzudämmen. Die Aufwandspauschale ist somit kein asymmetrisches Ungleichgewicht zu Lasten der Krankenkassen oder gar ein Bonus für Krankenhäuser, sondern dient ausdrücklich dazu, die Krankenkassen zu verpflichten, die Einleitung einer Begutachtung durch den MDK im Vorfeld genau zu überprüfen. Das diesbezüglich nach wie vor Handlungsbedarf besteht, zeigt sich in den vom GKV-Spitzenverband vorgelegten Zahlen, nach denen nach wie vor 54,4 Prozent der - bereits durch die Prüftools der Krankenkassen im Vorfeld der Beauftragung des MDK - sich im Ergebnis als unberechtigt dargestellt haben.
Die DKG hat bisher eine Linie der sachlichen Information der Entscheidungsträger im Gesundheitswesen verfolgt. Aber auch bei den Krankenhäusern ist die Geduld am Ende: Die bayerischen Krankenhäuser haben den Anfang gemacht und lassen sich diese Vorwürfe nicht mehr gefallen: In einer groß angelegten Kampagne wurden 1.400 Klagen gegen die Krankenkassen bei den Sozialgerichten eingereicht.
Beispielsfälle - wie von der GKV angeführt - können auch die bisher um Sachlichkeit bemühten Krankenhäuser anführen. Verwiesen sei nur auf den vom Sozialgericht Hannover vom 28. April 2010 entschiedenen Fall, bei dem das Gericht den Krankenkassen in einem Fall, in dem es um eine todkranke Patienten ging, einen eklatanten Verstoß gegen das Humanitätsgebot vorgeworfen hat. Es sei nicht nur Inhuman, sondern geradezu verwerflich von der Krankenkasse, eine Patientin mit Herzbeschwerden und Luftnot unter Hinweis auf den ohnehin bevorstehenden Tod nicht in das Krankenhaus zur Behandlung aufzunehmen, also die Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit einer Patientin unter Hinweis auf deren nahenden Tod nachträglich abzulehnen."