Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags ist problematisch
07.07.2010 -
Zu den Beratungen der Regierungskoalition zur Finanzierung der GKV erklärt Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): Wir begrüßen, dass die Koalition nun endlich Klarheit darüber geschaffen hat, wie das Defizit in 2011 zu tilgen ist.
Damit ist nun gewährleistet, dass die Kassen ihre Haushalte solide planen und aufstellen können und die Belastungen der Versicherten über Zusatzbeiträge in Maßen gehalten werden. Wichtig ist auch, dass alle Beteiligten, d. h. auch die Arbeitgeber durch die Beitragserhöhung zur Verantwortung gezogen werden sollen.
Hinsichtlich des Sparvolumens haben die Krankenkassen jedoch weiterreichende Vorschläge gemacht, nach Auffassung des vdek wäre hier mehr drin gewesen.
Problematisch ist aus Sicht des vdek die Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags, womit in Zukunft alle Kostensteigerungen alleine die Versicherten über Zusatzbeiträge zu tragen haben. Insbesondere vor diesem Hintergrund kommt es jetzt darauf an, zumindest den Sozialausgleich und dessen Finanzierung über das Steuersystem rechtssicher und unbürokratisch zu gestalten. Besser und billiger wäre es, den Zusatzbeitrag nicht pauschal, sondern im bewährten Quellenabzugsverfahren über den Arbeitgeber prozentual zu erheben, um unnötige Bürokratiekosten zu vermeiden.