Gesundheitspolitik

GKV-Versorgungsgesetz: Alte Strukturen bleiben

04.08.2011 -

Der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) fordert erneut wichtige Ergänzungen und Präzisierungen. Sonst kann das Ziel, die Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung, nicht erreicht werden. Vorwiegend auf Anreize für niedergelassene Ärzte zu setzen, genügt nicht. Ohne strukturelle Änderungen, die auch die Krankenhäuser einbeziehen, wird sich die Situation weiter verschärfen.

Aus Sicht des VKD gibt es im vorliegenden Regierungsentwurf durchaus viele sinnvolle Regelungen. Die Planung eines dritten, Sektor übergreifenden Korridors für ambulante spezialärztliche Leistungen jenseits der üblichen Reglementierungen ist zu begrüßen - wenn dieser denn unter Einbeziehung aller Beteiligten ausgestaltet wird. Zu beachten ist dabei, dass bestehende, funktionierende Strukturen im stationären wie ambulanten Bereich nicht zerstört werden. Der VKD hat hierfür seine Vorschläge und Forderungen in die Diskussion eingebracht.

Weiterhin skeptisch ist der Verband, dass der Ärztemangel sich mit den neuen gesetzlichen Regelungen tatsächlich nachhaltig beheben lässt. Es ist z.B. klar ersichtlich, dass sich junge Ärzte bei ihrem Berufsstart heutzutage nicht schon für ihr Leben mit dem Erwerb einer eigenen Praxis auf dem Lande festlegen wollen - trotz aller finanziellen Anreize. Sie streben oft zunächst eine Anstellung an, um beruflich flexibel bleiben zu können. Hier sollte die Förderung ansetzen - unabhängig davon, ob sich diese Stelle in einer Gemeinschaftspraxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum oder einem Krankenhaus befindet.

Begrüßt werden vom VKD die vorgesehene Änderung der Bedarfsplanung und ihre Orientierung am jeweils tatsächlichen Versorgungsbedarf sowie die Differenzierung der Planungsbereiche. Leider fehlen hier aber bisher saubere Analysen der tatsächlichen und künftigen Bedarfe sowie der vorhandenen Potenziale. Bedauerlich ist, dass die ursprünglich vorgesehenen ambulanten Kodierrichtlinien mit der Begründung einer Entbürokratisierung gestrichen werden sollen. Sie hätten für den niedergelassenen Bereich mittelfristig mehr Klarheit schaffen können.

Auch die Einrichtung von Sektor übergreifenden regionalen Ausschüssen durch die Länder sieht der Verband positiv, kritisiert aber, dass deren Beschlüsse nicht bindend sein sollen.

Sinnvoll ist auch die vorgesehene Sektor übergreifende Organisation des Notdienstes. Allerdings ist hier endlich im Hinblick auf die Vorhaltekosten der Krankenhäuser eine leistungsgerechte Vergütung zu fordern.

Im Sinne einer geschlossenen Versorgungskette und zur Umsetzung des Wunsch- und Wahlrechtes der Patienten, so eine weitere Forderung, sollten die Rehabilitationskliniken in diese Versorgungsstrukturen eingebunden werden. Dazu gehört eine verbindliche Zulassung von AHB-Einrichtungen für alle Patienten der Sozialversicherungsträger auf der Basis einheitlicher Standards.

Dass Krankenhäuser auch künftig, anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, Medizinische Versorgungszentren gründen dürfen, dient aus Sicht des VKD dem Ziel einer sicheren Gesundheitsversorgung gerade in unterversorgten Regionen und kann als Anerkennung der Realitäten nur begrüßt werden. Der Vorschlag, dass Vertragsärzte in bestimmten Konstellationen aber ein Vorkaufsrecht haben sollen, wird allerdings als wettbewerbsfeindlich abgelehnt.

Der VKD verweist darauf, dass die Krankenhäuser in vielen Regionen Kern der medizinischen Versorgung sind. Es ist daher nicht nachzuvollziehen, dass die niedergelassenen Ärzte finanzielle Anreize erhalten sollen, während den Krankenhäusern durch das GKV-Finanzierungsgesetz neue finanzielle Lasten aufgebürdet werden. Das muss im Versorgungsgesetz rückgängig gemacht werden. Der VKD fordert insbesondere die Rücknahme der geplanten Absenkung der Veränderungsraten um 0,5% für 2012 und eine Kopplung der Landesbasisfallwerte an den zugesagten Orientierungswert mit einem Ausgleich der tariflich bedingten Personalkostensteigerungen. Dass Leistungssteigerungen bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes absenkend zu berücksichtigen sind, muss auf jeden Fall gestrichen werden.

 

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