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Hamburger Fern-Hochschule nimmt Begleitforschung zur Umsetzung der Pflege-Transparenzvereinbarung auf

30.11.2010 -

Die HFH Hamburger Fern-Hochschule (Fachbereich Gesundheit und Pflege) erforscht in den kommenden zwei Jahren Stärken und Verbesserungspotenziale der „Pflege-Transparenzvereinbarung stationär".

Damit begleitet die Hochschule deren Umsetzung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) Rheinland-Pfalz wissenschaftlich und bewertet diese. Die Wissenschaftler untersuchen in dem Drittmittelprojekt u. a. Qualitätskriterien, Bewertungssystematik, Ausfüllanleitung und Veröffentlichungsmodi der Pflege-Transparenzvereinbarung, die im Zuge des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes 2008 eingeführt worden ist.

Der MDK Rheinland-Pfalz erhebt bei seinen Qualitätsprüfungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben die Daten, die zur Veröffentlichung von Transparenzkriterien erforderlich sind. Dr. Ursula Weibler-Villalobos, Leitende Ärztin beim MDK Rheinland-Pfalz, betont: „Darüber hinaus haben wir großes Interesse an einer wissenschaftlichen Begleitung unserer Arbeit."

Die Wissenschaftler am Fachbereich Gesundheit und Pflege der HFH Hamburger Fern-Hochschule werden u. a. die Anreizstrukturen untersuchen, die von der im Volksmund als „Pflege-TÜV" bezeichneten Pflege-Transparenzvereinbarung für Pflegeeinrichtungen ausgehen. „Derzeit ist noch unklar, ob die Pflege-Transparenzvereinbarung Anreize setzt für eine exzellente Pflege oder eher für eine Versorgung nach Mindeststandards", sagt Prof. Dr. Johannes Möller, Dekan des Fachbereichs. Die Wissenschaftler an der HFH erforschen beispielsweise, welchen Einfluss eine verbesserte Lebensqualität auf die veröffentlichten Pflegenoten hat und welche Bedeutung den reinen Dokumentationstätigkeiten zukommt. Ferner wird untersucht, ob sich daraus Wettbewerbsvor- oder -nachteile für stationäre Pflegeeinrichtungen verglichen mit ambulanten Pflegediensten ableiten lassen. Der MDK Rheinland-Pfalz mit Sitz in Alzey wirkt als eigenständige Einrichtung an der Seite der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen an der Gestaltung des Gesundheitswesens mit. Aufgabenschwerpunkte sind die Begutachtung im Einzelfall und die Beratung in Grundsatzfragen.

 

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