Hartmannbund und DEKRA kooperieren im Fortbildungsbereich
05.08.2013 -
Die Einhaltung und sorgfältige Prüfung der Hygienestruktur und der Arbeitsabläufe im medizinischen Alltag sind für Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis das wichtigste Element bei der Prävention von Infektionsübertragungen. Jedoch kennt die deutsche Rechtsordnung kein einheitliches Hygienerecht.
Vielmehr finden sich eine Vielzahl von Einzelvorschriften mit hygienerelevantem Bezug in den unterschiedlichsten Rechtsquellen. Aus diesem Grund soll das bereits seit Juli 2011 gültige Infektionsschutzgesetz für entscheidende Verbesserungen bei den Hygiene-Standards sorgen. Klare Regeln soll das Infektionsschutzgesetz schaffen und so die Infektionshygiene in Kliniken und Pflegeeinrichtungen verbessern.
Der Hartmannbund in Kooperation mit der DEKRA-Akademie bietet aus diesem Grund das Seminar
„Gesetzliche und normative Grundlagen der Hygiene"
am 28. September 2013 in Berlin an.
Das Seminar wird die wichtigsten Rechtsgrundlagen und normativen Bestimmungen zur Hygiene in medizinischen Einrichtungen vermitteln und Anregungen zur praktischen Umsetzung bieten.
Kontakt
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