Gesundheitspolitik

Kostenexplosion durch Inflation und Pandemie gefährden die Krankenhausversorgung in Thüringen

02.06.2022 - Thüringer Krankenhäuser fordern Soforthilfe und benötigen wirtschaftliche Sicherheit.

Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen (LKHG) macht auf die sich weiter zuspitzende wirtschaftliche Lage vieler Thüringer Krankenhäuser aufmerksam.

Die in den letzten Monaten eingetretenen massiven Kostensteigerungen können im vorgegebenen Preis- und Vergütungssystem nicht wie von anderen Unternehmen über Preisanpassungen weitergegeben werden. Die finanziellen Rahmenbedingungen der Krankenhäuser müssten schnell auf realistische Gegebenheiten angepasst werden. Daher brauchen die Krankenhäuser schnelle Hilfe in Form eines Inflationszuschlags. Infolge der Pandemie ist zudem eine Anpassung des Ganzjahresausgleichs für die Jahre 2021 und 2022 dringend nötig, um die Kliniken wirtschaftlich zu stabilisieren.

Forderung eines kurzfristigen Inflations- und Energiekostenausgleichs

Für 2022 wird eine Inflationsrate von rund 7-8 % erwartet. Hiervon sind die Krankenhäuser massiv betroffen. Trotz rückläufiger Corona-Zahlen zeichnet sich keine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation vieler Krankenhäuser im Freistaat Thüringen ab.

Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik haben sich in Thüringen Waren und Dienstleistungen im Mai 2022 um 7,4 % gegenüber dem Vorjahresmonat verteuert. Hiervon sind die Krankenhäuser massiv betroffen. Aktuell werden von Zulieferern bei allen Beschaffungen, seien es Lebensmittel, Medikamente, Medizinprodukte, IT-Produkte und Dienstleistungen etc., Zuschläge zwischen 5% und 20% auf das gesamte Sortiment erhoben. Unternehmen können Kostensteigerungen an den Endverbraucher weitergeben – die Kliniken können dies trotz unabwendbarer Kosten nicht. Einen Korrekturmechanismus sieht das derzeitige, auf Fallpauschalen basierende Vergütungssystem nicht vor.

Kurzfristiger Inflations- und Energiekostenausgleich erforderlich

„Die Krankenhäuser erwarten von der Bundespolitik ein umgehendes Handeln. Angesichts der geopolitischen Herausforderungen muss nach unserer Einschätzung davon ausgegangen werden, dass sich diese Entwicklung in den kommenden Monaten weiter fortsetzen, wenn nicht sogar deutlich verschärfen wird. Ein Ausgleich der Kostenanstiege für die Kliniken, die diese Preiserhöhungen nicht weitergeben können, muss zeitnah erfolgen. Dies könnte etwa recht schnell und einfach über einen gesetzlich vorgegebenen Zuschlag auf die Abrechnung der Entgelte für Krankenhausleistungen erfolgen, der die Liquidität der Krankenhäuser sichert und die unabwendbaren Kostenanstiege ausgleicht“, erläutert die Vorstandsvorsitzende Dr. Gundula Werner.

Anpassung der Ganzjahreserlösausgleiche für 2021 und 2022

„Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie sind die Krankenhäuser von einem Regelbetrieb weiterhin weit entfernt.“, ergänzt Rainer Poniewaß, Geschäftsführer der LKHG.

Ferner steht immer noch das Versprechen der Politik im Raum, dass kein Krankenhaus aufgrund der durch Corona bedingten Belastungen wirtschaftliche Nachteile erleiden soll. Dazu gehört für die Krankenhäuser auch die Einlösung der Zusage eines auskömmlichen Ganzjahreserlösausgleichs für die Jahre 2021 und 2022. Vergleichsmaßstab für diese Ausgleiche ist die Belegungs- und Erlös- situation des Jahres 2019, dem letzten „normalen“ Jahr vor der Pandemie.

Die Rechtsverordnung zur Regelung der Ausgleiche sieht weiterhin eine 2%-ige Selbstbeteiligung der Kliniken vor. Die damit verbundene Erwartung, die Kliniken könnten durch ein Aufholen der Fälle im übrigen Jahr eine Kompensation erzielen, war ein politischer Trugschluss und ist im Jahr 2021 nicht eingetreten und wird auch in absehbarer Zeit nicht eintreten. Folgerichtig muss auch hier umgehend eine Nachbesserung des Krankenhaus- Rettungsschirms für alle Kliniken erfolgen – auch rückwirkend für bereits vereinbarte Ausgleiche.

„Aus unserer Sicht darf der von der Bundesregierung nun offenkundig verfolgte Sparkurs nicht dazu führen, dass Krankenhäuser infolge Corona-bedingter Erlösverluste in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Es waren gerade die Krankenhäuser, die insbesondere in den letzten beiden Jahren der Corona-Pandemie das Rückgrat der medizinischen Versorgung der Bevölkerung gebildet haben“, so der LKHG-Geschäftsführer.

„Ohne ein sofortiges Handeln der Bundesregierung laufen die Krankenhäuser Gefahr, diesem Kostendruck nur durch Personalabbau, Outsourcing sowie Reduktion von Versorgungsangeboten bis hin zu Standortschließungen begegnen zu können. Einer solchen Entwicklung muss dringend Einhalt geboten werden.“

Kontakt

Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen

Friedrich-Ebert-Strasse 63
99096 Erfurt
Deutschland

0361-558300

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