IT & Kommunikation

Lehren aus der Corona-Krise: DIHK fordert zügige Umsetzung digitaler Maßnahmen im Gesundheitssektor

27.04.2022 - Unzureichende Vernetzung, Hindernisse bei der Datennutzung, komplexe Entscheidungsstrukturen: Die Corona-Krise hat bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen eine lange Mängelliste ans Licht gebracht.

In einem auch vom Vorstand beratenen Impulspapier erarbeitet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Vielzahl von Vorschlägen, wie digitale Möglichkeiten im Gesundheitswesen besser genutzt und innovative Lösungen konsequent vorangetrieben werden können.  

„Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, die Impulse aus der Krise für eine stärkere Digitalisierung zu nutzen. In der Telemedizin hat die Praxis bereits bewiesen, dass es funktioniert”, sagt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. „Gerade im Gesundheitsbereich werden alle davon profitieren: Digital-Health-Start-ups, Produzenten für Medizintechnik und Arzneimittel ebenso wie Fachkräfte, Krankenhäuser, Krankenkassen – und allen voran natürlich jeder einzelne Patient.“  

Bereits vor der Corona-Pandemie sind der DIHK-Analyse zufolge wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, die zur Bewältigung der Krise allerdings noch nicht voll genutzt werden konnten – beispielsweise die elektronische Patientenakte (ePA). Sie sollte in den Basisfunktionen bereits ab 2021 und mit weiteren Funktionen wie einem digitalen Impfnachweis ab 2022 zur Verfügung stehen, so dass Versicherte dabei auch über das Smartphone auf ihre Daten zugreifen können. „Wenn wir die elektronische Patientenakte mit vollen Funktionen bereits zu Beginn der Pandemie in der Versorgung etabliert hätten, wären einige Herausforderungen wahrscheinlich schneller bewältigt worden“, so Dercks. “Wir haben im Zuge der Pandemie gesehen, dass etwa Apps für Impf- oder Testzertifikate mit wachsendem Bekanntheits- und Sicherheitsgrad immer stärker genutzt worden sind. Mit dieser Erkenntnis lässt sich auch die Akzeptanz der elektronischen Patientenakte steigern. Dafür müssen nicht nur Patienten, sondern auch Ärzte und Krankenkassen gewonnen werden. Datenschutz und Freiwilligkeit bleiben gerade hier ein wichtiges Thema: Aber wir sollten mit besseren Verfahren die Potenziale in der Versorgung und in der Forschung der Unternehmen besser ausschöpfen zu können. Die bereits im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung von Zustimmungs- zu Widerspruchsverfahren sollte jetzt Priorität bekommen. Vorbild kann hier Österreich sein, wo dies bereits praktiziert wird. Patienten bekommen dort automatisch ihre ePA zugeteilt.”   

Qualität der Versorgung steigern

Durch eine konsequente Nutzung der Digitalisierung können zum einen Wertschöpfung und Arbeitsplätze durch Innovationen in Deutschland entstehen. Zum anderen würde sich auch die Versorgung insgesamt verbessern: Zum Beispiel könnten Künstliche Intelligenz helfen, seltene Erkrankungen leichter zu diagnostizieren. Wenn Telemonitoring bei chronischen Krankheiten flächendeckend genutzt würde, könnten therapeutische Maßnahmen schneller eingeleitet werden. Das unterstützt die Fachkräftesicherung der Wirtschaft insgesamt, wenn die Beschäftigten gesünder und krankheitsbedingte Ausfallzeiten kürzer und seltener sind. „Die konsequente Nutzung der Digitalisierung kann zu einem sinnvolleren Einsatz der knappen Fachkräfte beitragen und zugleich die Qualität der Versorgung steigern“, sagt Dercks. „Dies wirkt sich perspektivisch auch positiv auf die Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen aus – und das kommt der gesamten Wirtschaft zugute. Wegen der demografischen Entwicklung müssen Belegschaften insgesamt gesünder und damit verbundene Zusatzkosten für den Faktor Arbeit auch langfristig bezahlbar bleiben.” 

Die Pandemie hat außerdem gezeigt, wie wichtig eine leistungsfähige Gesundheitsforschung z.B. für eine zügige Entwicklung von Impfstoffen sein kann. Es ist daher wichtig, dass die Gesundheitsforschung weiter gestärkt und dabei auch die Möglichkeiten der Datennutzung verbessert wird. Daten sind nicht nur eine wesentliche Grundlage für viele digitale Geschäftsmodelle, sondern auch für viele Hersteller von Arzneimitteln oder Medizinprodukten. Regelmäßig müssen Unternehmen derzeit auf Gesundheitsforschungsdaten aus anderen Ländern zurückgreifen, z.B. um KI-gestützte Produkte zu trainieren oder Bestandsprodukte zu verbessern. Der DIHK fordert deshalb, dass das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz zügig umgesetzt wird und dabei die private Forschung einbezogen sowie deren Bedarfe berücksichtigt werden. Dercks: „Der neue Rechtsrahmen sollte die Abgabe und Nutzung von Gesundheitsdaten über die gesamte Versorgungskette eindeutig und auch möglichst bundesweit einheitlich regeln – unter Berücksichtigung des geplanten europäischen Gesundheitsdatenraum. Nur so lässt sich ein grenzüberschreitender Datenzugang sicherstellen und das volle Potenzial ausschöpfen.“   

Zur Orientierung lohnt sich immer auch ein Blick ins Ausland: In Frankreich etwa wird aktuell ein Health-Data-Hub aufgebaut, über den auch die industrielle Forschung auf Antrag einen Zugang zu Forschungsdaten erhalten kann.  

Das DIHK-Positionspapier finden Sie hier.

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