Mehr Personal in der Pflege: Qualität muss gesichert sein
20.000 neue Stellen für Pflegehilfskräfte geplant
Am 26.11.2020, stimmt der Bundestag über das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) ab. Unter anderem sieht es vor, dass 20.000 zusätzliche Vollzeitstellen im Pflegehilfskraftbereich geschaffen werden. Der VdK begrüßt dies grundsätzlich als wichtige Sofortmaßnahme in der vollstationären Pflege und in der Kurzzeitpflege, kritisiert aber die Umsetzung. Die Neuerung darf weder zu qualitativen Verschlechterungen in der Versorgung noch zum Abbau von Fachkräften führen.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu: „Dass 20.000 zusätzliche Stellen in der Pflege geschaffen werden, ist auf den ersten Blick positiv. Wir weisen seit Jahren auf den Notstand in der Pflege hin und befürworten eine Verbesserung der Personalsituation in den Pflegeheimen." Allerdings sieht sie es kritisch, dass der Fokus auf Pflegehilfskräfte gelegt wird. Das Gesetz dürfe keinesfalls dazu führen, dass sich die Versorgungsqualität in vollstationären Einrichtungen verschlechtert. Es müsse außerdem verhindert werden, dass mehr Pflegehilfskräfte eingestellt, dafür aber Fachkräfte-Stellen abgebaut werden. "Das lehnen wir entschieden ab“, so Bentele.
Der Sozialverband VdK befürchtet für die Zukunft massive Versorgungsdefizite und fordert einen Personalmix, der eine qualitativ hochwertige Versorgung ermöglicht. Positiv ist, dass die 20.000 zusätzlichen Stellen vollständig über einen Vergütungszuschlag finanziert werden sollen.
VdK-Präsidentin Bentele: „Es ist richtig und wichtig, dass durch das Gesetz keine zusätzlichen Kosten für Pflegehaushalte entstehen. Denn Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dürfen nicht noch weiter finanziell belastet werden. Ihre Schmerzgrenze beim Eigenanteil ist längst überschritten – durchschnittlich 2000 Euro monatlich müssen Betroffene für das Pflegeheim selbst aufbringen. Das ist nicht zu stemmen. Wir fordern hier eine echte Reform statt immer wieder kleine Nachbesserungen. Die Pflegeversicherung muss in eine Vollversicherung umgewandelt werden.“
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