Minister Laumann: Finanzspritze für die Pflegeausbildung
15.09.2020 - Pflegeschulen und Pflegehochschulen bekommen vier Millionen Euro für Lotsenfunktion in der generalistischen Pflegeausbildung
Die Pflegeschulen und Pflegehochschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten insgesamt vier Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Umsetzung der generalistischen Pflegeausbildung. Damit können sie die rund 7.000 Ausbildungsträger in Nordrhein-Westfalen (Krankenhäuser, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen) dabei unterstützen, geeignete Kooperationspartner für die verschiedenen Praxiseinsätze ihrer Pflegeschülerinnen und -schüler zu finden. Eine entsprechende Förderrichtlinie des Landes ist am Mittwoch, 9. September 2020, in Kraft getreten.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sagte: „Die neue generalistische Pflegeausbildung stellt die Ausbildungsträger vor große organisatorische Herausforderungen. Denn sie müssen jetzt für alle Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler Praxiseinsätze auch in den Pflegebereichen organisieren, in denen sie selbst nicht tätig sind. Mit den zusätzlichen Mitteln geben wir den Pflegeschulen und -hochschulen eine wichtige Finanzspritze, damit sie hier eine Lotsenfunktion für die Ausbildungsträger übernehmen können. Ich bin sicher, dass die Auszubildenden in der Pflege und letztlich auch die Pflegebedürftigen selbst davon sehr profitieren werden.“
Zum Hintergrund:
Mit der Pflegeberufereform zum 1. Januar 2020 wurden die bisherigen Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege-Ausbildungen durch eine neue generalistische Pflegeausbildung abgelöst. Diese sieht vor, dass alle Auszubildenden ihre Praxiseinsätze sowohl im Bereich der Krankenpflege, als auch der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege absolvieren müssen. Auch für das neu eingerichtete Pflegestudium sind entsprechende Praxisabschnitte vorgegeben. Allein in diesem Jahr beginnen in Nordrhein-Westfalen rund 19.000 Auszubildende mit der generalistischen Pflegeausbildung.
Der Bund stellt für Nordrhein-Westfalen vier Millionen Euro zum Aufbau und zur Unterstützung von Netzwerken, Lernortkooperationen und Ausbildungsverbünden für die neue Pflegeausbildung zur Verfügung. Die Grundlage für die Umsetzung dieser Förderung bildet nun eine Förderrichtlinie des Landesgesundheitsministeriums. Danach sind Pflegeschulen und Hochschulen mit einem Pflegestudium förderberechtigt. Die Pflegeschulen können jeweils 11.300 Euro und die Hochschulen jeweils 60.000 Euro für den Aufbau und Ausbau von Kooperationsbeziehungen beantragen.
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