Labor & Diagnostik

Nicht alle Point-of-care-Tests (POCT) sind für Messungen in den Apotheken geeignet

20.11.2023 - Die Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) weist in der von Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach initiierten Debatte um Präventionsdiagnostik in Apotheken darauf hin: Der Cholesterinwert sollte immer noch in einem medizinisch geleiteten Labor erhoben werden.

Der Markt von Point-of-care-Testungen (POCT) ist in den vergangenen Jahren explosionsartig gewachsen. Während beispielsweise Schnelltests zur Bestimmung des Blutzuckers mittlerweile valide Messwerte erzielen, lässt sich der Cholesterinwert mittels POCT immer noch eher schlecht messen.

DGKL-Sektionsleiter Prof. Dr. Peter Luppa: „Der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Lauterbach, Präventionsdiagnostik in der Apotheke „to-go“ anzubieten, ist aus wissenschaftlich-fachlicher Sicht nicht durchdacht. POCT hat sich bewährt beim kontinuierlichen Metabolit-Monitoring, in der Regel Glucose, bei der Überwachung der Marcumar-Therapie durch Messung der INR (standardisierte Bezugsgröße: internationale normalisierte Ratio) standardisierte Bezugsgröße) aber auch bei Nukleinsäure-basierenden Nachweisen von Infektionserregern. Dagegen ist die Cholesterin-Messung in Apotheken aufgrund fehlender Qualitätssicherung – siehe auch die Labor-Richtlinie der Bundesärztekammer – nicht zu empfehlen, sie liefern im direkten Vergleich zu einem Medizinischen Labor keine verlässlichen Werte. Die fehlende analytische Genauigkeit kann zu Fehlinterpretationen bei Patienten mit atherosklerotischem Risikoprofil führen. Deswegen gibt es für Cholesterin auch keine Homecare-Selbsttestung und auch in der ambulanten Versorgung bei Hausärzten wird der Cholesterinwert nur selten bestimmt.

DGKL-Präsident Prof. Dr. Harald Renz: „Nicht ohne Grund sind Laboruntersuchungen ärztliche Leistungen und brauchen eine ärztliche Befundung. Die POCT-Diagnostik vermehrt in die Apotheken zu verlagern, ist weder für die Apotheker und Apothekerinnen noch für die Patienten eine sinnstiftende Idee. Mangelhafte beziehungsweise fälschliche Befunde sollten da, wo es möglich ist, ausgeschlossen werden. Der Patient hat ein Anrecht darauf, ärztlicherseits genauestens erklärt zu bekommen, was seine Laborwerte bedeuten.“

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