Gesundheitspolitik

Tarifabschluss am Universitätsklinikum Leipzig

04.04.2012 -

In den aktuellen Tarifverhandlungen zwischen dem Vorstand des UKL und der Dienstleistungs-gewerkschaft ver.di konnte innerhalb von vier Verhandlungstagen ein konstruktives Ergebnis mit einer Laufzeit der vertraglichen Neuregelungen bis zum 31.12.2014 erreicht werden. Nicht-ärztliche Mitarbeiter des Klinikums erhalten damit ab dem 1. April mehr Gehalt.

Die Tarifparteien einigten sich auf eine schrittweise Erhöhung der Gehälter der nach Haustarif vergüteten 3163 nicht-ärztlichen Beschäftigten am UKL in vier Stufen.

Für das Jahr 2012 wurde zum 1. April eine Steigerung von 3,0% sowie zum 1. Dezember von weiteren 1,6% vereinbart. Mitte des Jahres 2013 erfolgt ein weiterer Schritt von 3,2% und zu Beginn des Jahres 2014 eine Anpassung um 3,5%.

"Für das UKL bestand das Ziel in einer angemessenen, leistungsgerechten und wettbewerbsfähigen Bezahlung unserer Mitarbeiter unter Berücksichtigung unserer wirtschaftlichen Möglichkeiten, auf der Basis unserer Leistungsentwicklung und der Rahmenbedingungen des Deutschen Gesundheitswesens", sagt Ekkehard Zimmer, Kaufmännischer Vorstand des UKL, zum Tarifabschluss. "Wir freuen uns daher über das konstruktive Klima der Vertragsverhandlungen und die zügige Einigung, die neben den berechtigten Interessen der Mitarbeiter auch unserem Ziel der Existenzsicherung des UKL als Unternehmen Rechnung trägt", so Zimmer weiter.

Ebenfalls erhöht werden die Vergütungen der 474 Auszubildenden am UKL. "Wir möchten bereits beim Nachwuchs ein Zeichen setzen und die besten Schulabsolventen für unsere inhaltlich sehr gute Ausbildung begeistern, ohne dass das Ausbildungsgeld als Wermutstropfen gesehen wird. Stattdessen wollen wir aus dem Pool der Absolventen dann unsere zukünftigen Mitarbeiter rekrutieren, die uns bereits als verlässlichen Arbeitgeber kennengelernt haben."

Mit dem Abschluss sei es gelungen, die Entgelte um mehr als 11,5 Prozent in 33 Monaten anzuheben. Damit sei die Gewerkschaft ver.di dem Ziel, ein Bezahlungsniveau in Höhe der Unikliniken im Bereich der Länder zu erreichen, einen Schritt näher gekommen.

"Die Beschäftigten bekommen in 2012 wesentlich mehr Geld ins Portemonnaie. Das passt auch in die wirtschaftliche Situation und stärkt den Binnenmarkt", so Wolfgang Pieper, Verhandlungsführer der Gewerkschaft ver.di.

Auch die Auswirkungen des aktuellen Bundesarbeitsgerichtsurteils zur altersabhängigen Staffelung der Urlaubstage wurden bereits in dem Tarifabschluss aufgegriffen. Für alle unter den Haustarifvertrag fallenden Beschäftigten ergibt sich somit ab 1. Januar 2012 ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Im Gegenzug entfällt ab 2013 der bisher als Besitzstand für einen Teil der Mitarbeiter gewährte 31. Urlaubstag. "Diese Regelung entspricht auch den Vorgaben des Gleichstellungsgesetzes, wonach Abstufungen des Urlaubsanspruchs aufgrund des Alters nicht zulässig sind", erklärte Zimmer.

Beide Seiten zeigten sich angetan von der gegenseitigen großen Bereitschaft zur Lösungsfindung, die diesen schnellen Tarifabschluss ermöglicht hat. "Die gefundene Regelung ist vor allem eines: Ein Fortschritt im Interesse der UKL-Beschäftigten", betonten beide Tarifpartner.

 

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