Gesundheitspolitik

Telemedizin jetzt für alle Patienten in Baden-Württemberg möglich

14.05.2020 -

Corona-Krise verleiht Videosprechstunde zusätzliche Bedeutung und Dringlichkeit.

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat kurzfristig auf die veränderte Versorgungssituation mit erhöhter Corona-Ansteckungsgefahr reagiert und gestattet die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung auch außerhalb genehmigter Pilotprojekte; dazu zählt unter anderem die Videosprechstunde. Die entsprechend geänderte Berufsordnung wird am 1. Juni 2020 in Kraft treten. Kammerpräsident Dr. Wolfgang Miller sagt: „Damit geht Baden-Württemberg im Einklang mit den anderen Landesärztekammern diesen Schritt zur weiteren Integration der Fernbehandlung in die tägliche Patientenversorgung.“

Nach den Worten des Kammerpräsidenten bekräftigten die bisher gemachten Erfahrungen innerhalb der Modellprojekte, dass die Telekonsultation von Patientinnen und Patienten als auch von Ärztinnen und Ärzten überwiegend sehr positiv angenommen werden. Aktuell verleihe die Corona-Krise der Telemedizin eine zusätzliche Bedeutung und Dringlichkeit. Die telemedizinische Begegnung vermeide die Ansteckungsgefahr für den Betroffenen, für Mitpatienten und für das medizinische Personal. „Wir haben daher die Änderung unserer Berufsordnung sehr kurzfristig beschlossen. Die baden-württembergische Ärzteschaft hat damit Rechtssicherheit für alle Kolleginnen und Kollegen geschaffen, die die Möglichkeiten der Patienten-Fernbehandlung nutzen wollen,“ betont Dr. Miller.

Der neue Satzungstext entspricht der Vorlage des Deutschen Ärztetags (Paragraf 7 Absatz 4). Nach den Worten des Kammerpräsidenten sei die darin beschriebene ausschließliche Fernbehandlung von erfahrenen Ärztinnen und Ärzten sicher durchzuführen. „Sie ist eine sinnvolle Ergänzung, wird aber den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt nicht ersetzen. Dabei befinden wir uns hier noch am Anfang einer Entwicklung, die wir als Ärzteschaft aufmerksam begleiten müssen. Und natürlich verlangt dies alles von Ärztinnen und Ärzten neues Wissen und Kompetenz im Umgang mit digitalen Gesundheitsanwendungen“, sagt Dr. Miller.

Der Kammerpräsident weist auf bisherige Erfahrungen in Modellprojekten hin: „Der einzelne Arzt-Patienten-Kontakt dauert in der Regel etwas länger, da bei der indirekten Konsultation - gerade bei bisher unbekannten Patientinnen und Patienten - vieles erfragt und dokumentiert werden muss, was sich bei der persönlichen Begegnung und Untersuchung unkompliziert und schnell ergibt. Andererseits können durch die digital unterstützte telemedizinische ‚Verabredung‘ und Bereitstellung von Information im Vorfeld Wartezeiten und Verzögerungen des ‚normalen‘ Praxis- oder Ambulanzbetriebs ein Stück weit reduziert werden. Patientinnen und Patienten ersparen sich damit nicht nur unnötige Wege- und Wartezeiten – für viele ist eine telemedizinische Verabredung leichter in den Alltag zu integrieren. Mit der Vernetzung von Kliniken und Praxen wird auch dieser Aspekt der virtuellen Unterstützung zunehmen.“

Hintergrund

Bereits im Sommer 2016 hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg – bundesweit als Vorreiter – die ärztliche Berufsordnung geändert, um die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung im Rahmen von Modellprojekten zu ermöglichen. Mehr als in anderen Bundesländern hat Baden-Württemberg durch die Modellprojekte bereits sehr früh einschlägige Erfahrungen gesammelt. Die Pilotprojekte wurden dokumentiert und wissenschaftlich ausgewertet, mit durchweg positiven Ergebnissen.

Die Projekte „docdirekt“ der Kassenärztlichen Vereinigung und das privatärztliche Projekt der TeleClinic sowie die weiteren Angebote (siehe: www.aerztekammer-bw.de/40presse/03fernbehandlung) werden von den befragten Ärztinnen und Ärzten, aber auch von den Patientinnen und Patienten, positiv bewertet. So berichten bei „docdirekt“ die Tele-Ärzte, dass sie die meisten Anfragen abschließend klären konnten. In vielen Fällen ging es um Beratung, wenn Patientinnen und Patienten unsicher waren. Der durchschnittliche Kontaktsuchende ist 37,7 Jahre alt. Video, Telefon und Chat werden zur Kommunikation relativ gleich genutzt. Auch das Modellprojekt in Zusammenarbeit mit fünf Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg zeigt, dass Videokonsultationen eine sinnvolle Ergänzung der medizinischen Versorgung darstellen.

Nachdem die baden-württembergische Ärzteschaft ihre ersten Erfahrungen mit der Fernbehandlung beim Deutschen Ärztetag 2017 in Freiburg vorgestellt und damit die inhaltliche Diskussion in der Ärzteschaft angestoßen hatte, beschlossen die Delegierten ein Jahr später mit überwältigender Mehrheit eine Neufassung des Paragrafen 7 Absatz 4 der (Muster-) Berufsordnung und ebneten damit den Weg für die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung. Die Formulierung ermöglicht einerseits die individuelle Behandlung und Beratung aus der Ferne unter bestimmten Anforderungen und stellt andererseits auch weiterhin den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt in den Vordergrund.

Kontakt

Landesärztekammer Baden-Württemberg

Jahnstraße 38a
70597 Stuttgart

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