Gesundheitspolitik

Vergisst die Krankenhausreform den ärztlichen Nachwuchs?

03.11.2023 - Die aktuellen Entwürfe für die Reform der Krankenhausstrukturen in Deutschland sehen keine ausreichenden Kapazitäten für die ärztliche Weiterbildung vor. Dies stellt die AG Junge DGIM der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) in einer aktuellen Stellungnahme fest.

Gemeinsam mit ihrer Nachwuchsorganisation begrüßt die Fachgesellschaft die Bemühungen, die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen in deutschen Kliniken zu verbessern. Jedoch sähen die Strukturvoraussetzungen, die den aktuellen Entwürfen zugrunde liegen, keine ausreichenden Kapazitäten für eine qualitativ hochwertige ärztliche Weiterbildung vor, warnt die DGIM.

Die Krankenhausreform steht vor einer entscheidenden Phase: Im November erwarten viele Beteiligte den Referentenentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Ein erster Arbeitsentwurf, der sich an den für den Krankenhausplan 2022 des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelten Vorgaben orientiert, ist bereits Ende September publik geworden – und hat bei Vertreterinnen und Vertretern des ärztlichen Nachwuchses Besorgnis ausgelöst. Er sieht nämlich als Mindestbesetzung für Leistungsgruppen, in denen medizinische Leistungen der Krankenhäuser zusammengefasst sind, lediglich drei Fachärztinnen oder Fachärzte vor. „Diese Personalvorgaben sind für eine qualitativ hochwertige fachärztliche Weiterbildung völlig unzureichend“, bemängelt Andrea Martini, Ärztin in Weiterbildung an der Berliner Charité, die die Stellungnahme der Jungen DGIM mitverfasst hat.

Personalkapazitäten für die Weiterbildung einplanen

Schon heute seien die zeitlichen Kapazitäten erfahrener Ärztinnen und Ärzte knapp bemessen und Weiterbildung finde oft nebenbei statt. „Die Krankenhausreform bietet die Chance, den deutschen Medizinsektor zukunftsfähig zu machen. Dabei spielt die Weiterbildung eine wichtige Rolle“, sagt Dr. med. Anahita Fathi, Sprecherin der AG Junge DGIM. „Daher müssen in den Kliniken ausreichend Kapazitäten geschaffen werden, damit junge Ärztinnen und Ärzte von erfahrenen Kolleginnen und Kollegen angeleitet werden und mit ihnen über das Gelernte sprechen können“, sagt auch Dr. med. Dr. phil. Moritz Hundertmark, Sprecher der AG Junge DGIM. Die Junge DGIM fordert, die in den Mindeststrukturvoraussetzung definierte Anzahl an Fachärztinnen und Fachärzten merklich anzuheben und ausreichend Kapazitäten für die Weiterbildung vorzusehen.

Weiterbildung braucht eigene Finanzierung

Auch eine unabhängige, sektorenübergreifende Finanzierung der Weiterbildung ist den AG-Verantwortlichen ein dringendes Anliegen. Denn aktuell wird die Weiterbildung über die Budgets der Patientenversorgung mitfinanziert und erfolgt daher unter einem großen ökonomischen und damit auch zeitlichen Druck. „Eine möglichst hochwertige Weiterbildung, in der sich erfahrene und junge Ärztinnen und Ärzte über das Gelernte austauschen können, braucht eine eigenständige Finanzierung“, so Martini. Dies könne über alternative Finanzierungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel einen Sonderfonds, erfolgen.

In ihrer Stellungnahme fordert die Junge DGIM, die Weiterbildung in allen Schritten der Gesetzgebung mitzudenken. „Um die Krankenhausversorgung zukunftsfähig aufzustellen, brauchen wir die bestmöglichen Voraussetzungen für unseren ärztlichen Nachwuchs in den Kliniken wie auch im niedergelassenen Bereich“, bekräftigt auch DGIM-Generalsekretär Professor Dr. med. Georg Ertl die Forderungen der AG Junge DGIM.

Kontakt

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM)

Irenenstraße 1
65189 Wiesbaden

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