Neonatologische Versorgung auf hohem Niveau
01.09.2010 -
Die Ärztekammer und die Krankenhausgesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern unterzeichneten eine Vereinbarung zur Gewährleistung der Qualitätssicherung in Mecklenburg-Vorpommern im Bereich der Versorgung der Frühgeborenen und kranken Neugeborenen.
Die Qualität der Neonatologie genießt in Mecklenburg-Vorpommern einen besonders hohen Stellenwert. Schon jetzt hat das Land die Säuglingssterblichkeit von 0,7% auf 0,3% mehr als halbieren können und liegt damit bundesweit und international sehr weit vorn. Alle beteiligten Partner auf diesem Sektor - die Ärzte in den Krankenhäusern, die Ärztekammer, die Krankenhausgesellschaft, die Krankenkassen und das Sozialministerium - hätten seit 20 Jahren ständig an der Sicherung dieses hoch sensiblen Leistungssegments gearbeitet, so der Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Andreas Crusius.
Nun haben die Ärztekammer und die Krankenhausgesellschaft im Rahmen einer Vereinbarung eine institutionelle Lösung geschaffen, die Versorgung dieser besonders sensiblen Patienten in den Kliniken auf höchstem Niveau zu sichern und dabei die Bürokratie durch Nutzung schon vorhandener Daten deutlich zu reduzieren. „Mit den hohen Standards, die in Mecklenburg-Vorpommern schon durch den Krankenhausplan als Bedingung für die Leistungserbringung in der Neonatologie festgesetzt werden und durch unsere gemeinsame Überprüfung und Festigung der Qualität der Leistungserbringung als Ärztekammer und Krankenhausgesellschaft garantieren wir das höchstmögliche Leistungsniveau, im Unterschied zum Gemeinsamen Bundesausschuss, der bundesweit die Qualität der Versorgung vornehmlich über Mindestzahlen von Patienten sichern will", meint KGMV-Geschäftsführer Wolfgang Gagzow.