ZVEI fordert befristete Erstattung neuer Behandlungsmethoden
29.09.2011 -
Der ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie - hat seine Forderung nach einer Beschleunigung des Verfahrens zur Erprobung neuer medizinischer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) bekräftigt.
Der GBA entscheidet als Organ der Selbstverwaltung über den Leistungsanspruch der gesetzlich Versicherten und beurteilt, ob neue Behandlungs- und Diagnosemethoden von den Kassen erstattet werden.
Zwar begrüßt Hans-Peter Bursig, Leiter des ZVEI-Kompetenzzentrums Gesundheitswirtschaft, die Ansätze im Gesetzesentwurf, dem GBA Initiativrechte zu geben und die Industrie besser an den Verfahren zu beteiligen. Die Möglichkeit für den GBA, selbst Erprobungen beschließen zu können, reiche aber nicht aus, um die Prozesse im GBA und den Zugang zu einer besseren Patientenversorgung zu beschleunigen.
„Wir schlagen daher eine befristete Erstattung innovativer Methoden vor. Innerhalb dieser Frist werden diese begleitend wissenschaftlich evaluiert, um dann entscheiden zu können, ob sie künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft erstattet werden", so Bursig.
Gerade im medizintechnischen Markt mit seinen kurzen Innovationszyklen würden bürokratische Hürden die Innovationskraft der Branche und damit letztlich die verbesserte Versorgung der Patienten gefährden.
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