Gesundheitspolitik

DKG zur Novelle des Kartellrechts: „Ungerechtes Wettbewerbsrecht“

24.11.2011 -

Zur Erklärung des Bundeskartellamts, dass die Krankenkassen dem entzogen sind, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum:

"Wenn es durch die Fusion von Kassen zur Zusammenballung von Marktmacht kommt und diese Marktmacht der Kostenträger sich dem Wettbewerbsrecht entzieht, dann können und dürfen die Einkaufsrechte der Krankenkassen gegenüber den Krankenhäusern kein Steuerungsinstrument mehr sein. Vorschläge der Krankenkassen und der Politik, die Zulassung von Kliniken durch Selektivverträge zu steuern, sollten angesichts des amtlichen Offenbarungseides gegenüber der Marktmacht der Kassen endgültig ad acta gelegt werden. Rabattverträge wie sie von den Krankenkassen auch für den Krankenhausbereich gefordert werden, würden die Krankenhäuser einem Preisdiktat unterwerfen. Das hätte mit fairem Wettbewerb nichts zu tun. Auch die bestehende kartellrechtliche Vorgehensweise im Verhältnis zu den Leistungserbringern kann nicht länger aufrechterhalten werden. Die Krankenhäuser brauchen die Möglichkeit, der Marktmacht der Kassen auf Augenhöhe zu begegnen. Die derzeitigen Maßstäbe, mit denen das Bundeskartellamt die Fusion von Kliniken begutachtet, stehen dazu im Widerspruch. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft appelliert an die liberal-konservative Koalition, die eingeleitete Novellierung des Kartellrechts zu nutzen, um gerechte Verhältnisse zu schaffen. Die DKG hat dazu konkrete Vorschläge erarbeitet:

  • Die DKG fordert eine Anhebung der Umsatzschwellen für die Anwendung der Fusionskontrolle.
  • Im Zusammenhang mit Krankenhausfusionen im kommunalen Bereich fordert die DKG die Herausnahme krankenhausfremder Umsätze (z. B. städtische Abfallwirtschaft, Lotteriegesellschaft, etc.) bei der Ermittlung der Umsatzschwellen für die Auslösung der Fusionskontrolle.
  • Die Anwendung der Fusionskontrolle im Krankenhausbereich muss den tatsächlichen Marktgegebenheiten, insbesondere mit Blick auf die Gewährleistung der Versorgungssicherheit vor Ort, gerecht werden bzw. diese Aspekte berücksichtigen.

 

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