Klinikverbund Hessen vermutet Kampagne der gesetzlichen Krankenkassen
31.05.2012 -
Der Klinikverbund Hessen weist die Vorwürfe des GKV-Spitzenverbandes, in deutschen Kliniken würden aus ökonomischen Gründen medizinisch nicht notwendige Leistungen erbracht, entschieden zurück. Es handele sich dabei um pauschale Verdächtigungen, die, wie selbst der Autor des vom GKV-Spitzenverband in Auftrag gegebenen Gutachtens in einer Veröffentlichung einräumt, „wissenschaftlich nicht eindeutig zu beweisen" seien.
Vielmehr erwecke es den Eindruck, als versuchten die Kassen mit vermeintlich objektiven Gutachten die Politik in ihrem Sinn beeinflussen zu wollen. Die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes zur Begrenzung der Mengenausweitung Selektivverträge zu ermöglichen oder die Einführung eines Zertifikatehandels für die Krankenhäuser um gewisse Leistungsmengen erbringen zu dürfen, bedeute im Endeffekt die Einführung der Rationierung von Leistungen durch die Kostenträger.
„Vor nicht einmal zwei Wochen veröffentlichte der GKV-Spitzenverband die Ergebnisse einer Umfrage, wonach angeblich jede vierte Klinik in Deutschland sogenannte Fangprämien für die Überweisung von Patienten an niedergelassene Ärzte zahle. Und nun die aktuelle Studie. Man gewinnt den Eindruck, als handele es sich hierbei um eine gezielte Kampagne der gesetzlichen Krankenkassen. Dass sie damit massiv die Bevölkerung verunsichern, scheinen sie völlig aus den Augen zu verlieren", so Arist Hartjes, Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen. Schließlich gebe es ganz seriöse Gründe für die Zunahme von Operationen. Neben dem demographischen Wandel sei hier vor allem der medizinische Fortschritt zu nennen, der es ermögliche Diagnosen zu stellen und Krankheitsbilder zu behandeln, die früher nicht behandelt werden konnten.
Wenn es in Einzelfällen tatsächlich so sein sollte, dass Kliniken aus wirtschaftlichen Gründen medizinische Leistungen durchführten, die nicht zwingend nötig seien, wäre eine solche Praxis selbstverständlich zu verurteilen, so Hartjes weiter. Als Instrument stehe den Kassen der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) zur Verfügung. Dieser überhäufe seit Jahren die Kliniken mit einer enormen Prüfungswelle. Erkenntnisse, dass die Krankenhäuser nicht medizinisch induzierte Leistungen im großen Stil erbringen, wurden dabei nicht festgestellt.
Sämtliche von den Kostenträgern und dem Gutachten geforderten Regularien, die einer Rationierung von Leistungen gleichkommen, wären überflüssig, wenn das bestehende Krankenhausfinanzierungssystem den Kliniken auch bei konstanter Leistungsmenge ein nachhaltiges Wirtschaften ermöglichen würde. Die Lösung der Mengendynamik liege nicht in der weiteren Regulierung durch die Kostenträger, sondern in der Beseitigung von Fehlsteuerungsanreizen des bestehenden Finanzierungssystems.
Vor diesem Hintergrund erneuert Hartjes einmal mehr seine Forderung aus dem im April vorgelegten Fünf-Punkte-Papier nach einer Überarbeitung des Systems und einem auf Dauer soliden und tragfähigen Finanzierungskonzept. Konkret erfordere dies: eine Beteiligung der Krankenhäuser an den Einnahmezuwächsen der Krankenkassen, einen finanziellen Ausgleich für wachsende Sozialabgaben und die Koppelung der Preise für Krankenhausleistungen an die Kostensteigerung und die Tarifentwicklung.
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