Krankenhaus-Fallpauschalenkatalog für das Jahr 2014 vereinbart
15.10.2013 -
Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf den Fallpauschalenkatalog 2014 für Krankenhäuser verständigt. Über die seit 2004 verbindlich geltenden Fallpauschalen wird derzeit ein Finanzierungsvolumen von etwa 65 Mrd. € verteilt.
Der DRG-Katalog wurde vom gemeinsam getragenen Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) erneut deutlich weiter entwickelt. Besondere Schwerpunkte lagen in diesem Jahr auf einer sachgerechteren Abbildung von seltenen, hochspeziellen und seltenen, extrem teuren Fällen. Weiter differenziert und verbessert wurden insbesondere auch die Bereiche der Wirbelsäulen-Operationen und der Herzkatheter-Operationen. Zudem erhält die Kinderheilkunde weitere speziell zugeschnittene Abrechnungsmöglichkeiten. Von besonderer allgemeiner Bedeutung ist eine veränderte Berechnung des Fallschweregrades, die zukünftig eine differenziertere Berücksichtigung von Nebenerkrankungen und Komplikationen ermöglicht.
Zentraler Verhandlungsgegenstand war das im letzten Jahr erstmals gebildete Zusatzentgelt für die Gabe von Blutgerinnungsfaktoren. Anhand der ersten Erfahrungen mit diesem Zusatzentgelt konnten für besonders teure Fälle verbesserte Abrechnungsmöglichkeiten vereinbart werden.
Der DRG-Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen abgerechnete Höhe der Vergütung wird maßgeblich durch die auf Ebene der Bundesländer vereinbarten Basisfallwerte festgelegt.
Der im zweiten Jahr optional anzuwendende PEPP-Entgeltkatalog 2014 für die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen befindet sich noch in der Abstimmung der Selbstverwaltungspartner. Im letzten Jahr konnte dazu keine Einigung erzielt werden, so dass der derzeit geltende Entgeltkatalog per Ersatzvornahme des Bundesministeriums für Gesundheit in Kraft gesetzt wurde.