Deutsches DRG-System an Slowakische Republik verkauft
14.12.2011 -
Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen wurde in Deutschland ein Fallpauschalen-System (G-DRG-System) eingeführt. Danach erhalten Krankenhäuser nach einer bundeseinheitlichen Zuordnungslogik vom Einzelfall abstrahierend eine von rund 1.200 einheitlichen Vergütungspauschalen für die stationäre Behandlung des Patienten. Das deutsche DRG-System findet insbesondere wegen Vollständigkeit und Güte der Abbildung medizinischer Leistungen international viel Beachtung.
Von 2006 bis 2010 haben sich sämtliche politische Parteien in der Slowakischen Republik darauf geeinigt, mit der Einführung eines DRG-Systems die Bedingungen für ein transparentes und objektives Entgeltsystem in den Krankenhäusern zu schaffen.
Nach Sichtung international eingesetzter Fallpauschalen-Systeme hat der DRG-Leitungsausschuss das deutsche G-DRG-System als das bestgeeignete System für eine Adaptation in der Slowakischen Republik identifiziert. Für die Umsetzung des DRG-Systems in der Slowakischen Republik ist das Gesundheitsaufsichtsamt (AfA) verantwortlich.
Nach mehreren Konsultationen zwischen AfA und InEK konnte ein Kooperationsvertrag konsentiert werden. Die Vertreter des AfA haben am 13.12.2011 in den Räumen des InEK den Kooperationsvertrag unterzeichnet. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zunächst drei Jahren - das Projekt selber ist aber auf eine langfristige Kooperation zwischen AfA und InEK ausgelegt.
Im Rahmen der Kooperation werden die Abrechnungsbestimmungen, Kodierregeln und grundsätzlichen Gruppierungsvorgaben übernommen und in einem mehrjährigen Prozess an die slowakischen Verhältnisse angepasst. Gleichzeitig soll das InEK das AfA beim Aufbau einer Fallkostenkalkulation unterstützen. Bereits im Januar 2012 sollen erste Basisschulungen für Slowakische Mitarbeiter durchgeführt werden.
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