DKG zur Krankenhausreform: Reform mit Investitionslücke
10.12.2014 -
Zur Einigung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Krankenhausversorgung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
„Die Eckpunkte sind eine breit gefächerte Sammlung von Maßnahmen mit Verbesserungs- aber auch mit Verschlechterungs- und Belastungspotential für die Krankenhäuser. Zu begrüßen ist, dass die Refinanzierung der Betriebskosten stärker an der tatsächlichen Kostenentwicklung ausgerichtet werden soll und ein Pflegeförderprogramm vorgesehen ist. Allerdings stehen die ungelöst bleibende Investitionsfinanzierung, überzogene Maßnahmen zur Leistungsmengendämpfung sowie neue Bürokratielasten einer nachhaltigen Verbesserung der Gesamtrahmenbedingungen für die stationäre Versorgung entgegen. Die positiven Elemente der Qualitätsoffensive werden durch die völlig überflüssigen und versorgungspolitisch höchst bedenklichen Qualitätsabschläge relativiert."
Die Sicherung der flächendeckenden Versorgung auf hohem Niveau mit bestmöglicher Qualität und höchstmöglicher Sicherheit könne nur gelingen, wenn die nötigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stünden. Dazu bräuchten die Krankenhäuser an erster Stelle die Ausfinanzierung der Personalkostenzuwächse. „Mit der vorgesehenen Ausgestaltung des Preisbildungsmechanismus werden die Weichen in die richtige Richtung gestellt", bewertet Baum. Die Freistellung der Landesbasisfallwerte von Leistungsmengenentwicklungen (Abschaffung des Kollektivhaftungsmechanismus) und die angekündigte Finanzierung von Mehrkosten, die durch Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses entstehen, führten zu einer besseren Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen. Dies sei ebenso zu begrüßen wie die geplanten Verbesserungen beim Orientierungswert, bei den Sicherstellungszuschlägen und bei den Zuschlägen für Zentren. „Der Rationalisierungsdruck auf das Personal bleibt aber bestehen, weil das Konzept keine Vorkehrungen gegen Tarifsteigerungsraten oberhalb des Orientierungswertes vorsieht", mahnt Baum.
Neue Risiken drohten allerdings, wenn die vorgesehenen Leistungsdämpfungsinstrumente eins zu eins umgesetzt würden. Grundsätzlich sei die geplante Verlagerung der Berücksichtigung von leistungsabhängigen Kostendegressionseffekten auf die Krankenhausebene über Mehrleistungsabschläge zu akzeptieren. „Allerdings werden bei einer zu hohen Absenkungsquote Krankenhäuser, die medizinisch notwendige Leistungszuwächse haben, in Kostenunterdeckungen getrieben. In Verbindung mit weiteren vorgesehenen Instrumenten zur Leistungssteuerung (Mindestmengen, Zweitmeinung, DRG-Preisabstaffelungen, Sachleistungsabsenkungen) ist eine unkontrollierte Übersteuerung des Vergütungssystems zu befürchten", erläutert Baum. Nicht akzeptabel sei die Öffnung der auf Landesebene zu vereinbarenden Mehrleistungsabschläge für Kürzungsforderungen der Krankenkassen auf Ortsebene.
Besonders zu begrüßen sei, dass der angespannten Personalsituation in den Krankenhäusern abgeholfen werden soll. „Das Pflegestellenförderprogramm ist ein Schritt in die richtige Richtung und sollte daher möglichst bürokratiearm umgesetzt werden. Auch werden sich die Krankenhäuser an der Weiterentwicklung des Fallpauschalensystems zur sachgerechten Berücksichtigung des Pflegeaufwands konstruktiv beteiligen", unterstreicht Baum.
Die Krankenhäuser haben stets betont, dass sie die von der Bundesregierung angekündigte Qualitätsoffensive mittragen, auch dass Qualität einen höheren Stellenwert bei der Krankenhausbehandlung haben soll. „Kein Beitrag zur Qualitätsverbesserung ist allerdings von den vorgesehenen Qualitätsabschlägen zu erwarten. Sie führen zu noch mehr Abrechnungsstreitigkeiten. Es werden erfolgsabhängige Elemente in die medizinische Leistungsvergütung eingeführt, die die Patientenbehandlungen höchstbedenklich mit ökonomischen Kalkülen verknüpfen und Patientenselektion fördern", stellt der DKG-Hauptgeschäftsführer fest.
Grundsätzlich positiv sehen die Krankenhäuser den nunmehr beschlossenen Investitionsfonds, mit dessen Mitteln Umwidmungen und Strukturweiterentwicklungen gefördert werden sollen. Das grundsätzliche Problem der unzureichenden Investitionsregelfinanzierung bleibt aber ungelöst. Damit bleibt die Krankenhausreform ohne Nachhaltigkeit im Ansatz stecken", kritisiert Baum. Ausdrücklich zu begrüßen ist die Ankündigung, die bestehende gesetzliche Begrenzung des ambulant zulässigen Leistungsspektrums in der spezialärztlichen Versorgung aufheben zu wollen.
Überhaupt nicht akzeptabel sei die Ausweitung der Kontrollaktivitäten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). Bislang war der MDK nur mit der medizinischen Begutachtung von Einzelfällen beauftragt. „Wenn der kassenabhängige Dienst zukünftig zu einer vollumfänglichen Kontrollinstanz über die Dokumentation, Personalbesetzung und Arbeitsverträge in unseren Kliniken ausgebaut wird, würde ein unangemessen überzogenes Überwachungssystem installiert, das dem Verantwortungsselbstverständnis der Krankenhäuser als staatlich zugelassene Einrichtungen der medizinischen Daseinsvorsorge in keiner Weise gerecht wird", so Baum. Schon heute sei absehbar, dass die Krankenhausreform zu einem weiteren Bürokratieschub führe, der noch mehr Personal binde und weniger Zeit für die eigentliche Aufgabe der Versorgung der Patienten lasse.
Abschließend konstatiert Baum: „Es bleibt zu hoffen, dass die Eckpunkte hier nur Ausgangspunkt für eine ergebnisoffene Sachdiskussion sind."