Gesundheitspolitik

Zwei Millionen Euro für Telemedizin in der ambulanten Patientenversorgung

NRW stellt Fördermittel für technische Telemedizinkomponenten und eHealth-Fortbildungen bereit

25.10.2019 -

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zwei Mio. Euro für die Förderung der Telemedizin im ambulanten Bereich zur Verfügung. Gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Hausärzteverbänden sowie unter Einbindung der Krankenkassen hat das Land ein Förderprogramm entwickelt, mit dem Arztpraxen, Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Hospize die Förderung technischer Telemedizinkomponenten und eHealth-Fortbildungen beantragen können. Gefördert wird zum Beispiel technische Infrastruktur für die Durchführung von Telekonsilen (Arzt-Arzt-Gespräche), von Videosprechstunden zwischen Ärzten und Patienten, zur telemedizinisch gestützten Delegation oder zur elektronischen Visite in der Pflege. Zahlreiche Fortbildungen im Bereich Telematik und Telemedizin sowie die Fortbildungen zur Entlastenden Versorgungsassistentin (EVA) oder zur Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH) sind ebenfalls zuwendungsfähig. Die Förderanträge können bis zum 16. Februar 2020 gestellt werden.

„Zukunftsfähige Versorgungsstrukturen sind einrichtungs- und professionsübergreifend. Die Digitalisierung kann hier einen wertvollen Beitrag leisten. In der Vergangenheit haben wir vorwiegend Einzelprojekte gefördert. Jetzt ist es an der Zeit, die Ergebnisse in die Fläche zu bringen und die Vorteile der Telemedizin jedem Patienten unabhängig von seinem Wohnort zugänglich zu machen“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Sektorengrenzen dürfen dabei keine Rolle spielen“.

„Es ist gut, dass das Land auch bei der Förderung der Telemedizin mit uns gemeinsame Sache macht“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. „Das Engagement ist eine sinnvolle Ergänzung unseres gezielten Einsatzes für telemedizinische Projekte und Produkte, die das Potenzial haben, die Qualität der Versorgung nachhaltig zu erhöhen und die zunehmend knappen ärztlichen Ressourcen zu schonen. Das können Telekonsile, aber auch regionale Versorgungsnetzwerke etwa für Pflegeheimbewohner sein.“

„Telemedizinische Anwendungen können – sowohl für Ärzte als auch für Patienten – im Versorgungsalltag einen großen Nutzen darstellen. Ich begrüße die Initiative von Minister Laumann, den Ausbau der Telemedizin in Nordrhein-Westfalen finanziell zu fördern, daher sehr“, sagt Thomas Müller, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.

„Das Land leistet mit der Förderung einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Telemedizin in Nordrhein-Westfalen“, sagt Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung in Nordrhein-Westfalen, im Namen der gesetzlichen Krankenkassen. „Wir hoffen, dass die neuen Fördermöglichkeiten stark angenommen und zu einem Ausbau der bereits in der Regelversorgung vorhandenen Ansätze führen werden. Ziel muss die spürbare Verbesserung der Versorgung der Patienten sein.“

Die Förderung der Telemedizin in der ambulanten Versorgung ist neben der geplanten Errichtung des Virtuellen Krankenhauses ein weiterer Baustein der Landesregierung auf dem Weg zum Aufbau eines landesweiten, engmaschigen und digital unterstützten Versorgungsnetzes. Insbesondere bei der Betreuung von immobilen und chronisch kranken Patienten können telemedizinische Anwendungen die Diagnostik und Behandlung unterstützen.

Schon heute sind Videosprechstunden zwischen Arzt und Patient oder Fallbesprechungen mit Pflegekräften Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Andere Anwendungen werden im Rahmen von Selektivverträgen vergütet oder zunächst noch in Modellvorhaben erprobt.

Für die flächendeckende und dauerhafte Überführung der Telemedizin in die Regelversorgung ist jedoch die Weiterentwicklung rechtlicher und vertraglicher Rahmenbedingungen unerlässlich. Aus diesem Grund gibt es gemeinsame Bemühungen des Landes und aller relevanten Akteure auf Kostenträger- und Leistungserbringerseite zur Umsetzung dauerhafter Lösungen. Zu diesem Zweck soll von den Beteiligten in Kürze eine gemeinsame Absichtserklärung mit konkreten Handlungsfeldern und Meilensteinen unterzeichnet werden.

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