Wirtschaftlich, wohnortnah und patientenorientiert
Krankenhäuser in NRW haben konkrete Vorstellungen zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens
Die nordrhein-westfälischen Kliniken wollen einen wesentlichen Beitrag zum Abbau der Grenzen zwischen dem stationären und ambulanten Sektor leisten und sich zu Gesundheitszentren weiterentwickeln, die auch ambulante Leistungen erbringen und mit niedergelassenen Ärzten kooperieren. Die mit der Verzahnung stationärer und ambulanter Versorgung durch eine weitere Öffnung für ambulante Leistungen verbundenen erheblichen Versorgungsvorteile wollen die Kliniken für ihre Patienten nutzen und ihnen eine Behandlung aus einem Guss anbieten.
Die Kliniken müssen zur Überwindung der Schranken zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sowie zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Interesse ihrer Patienten weiterhin - wie im Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) seit dem 1.Januar 2004 geregelt - die Möglichkeit haben, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) in ihrer Trägerschaft zu gründen und auf diese Weise an der vertragsärztlichen Versorgung der GKV-Versicherten teilnehmen zu können. Dies gilt für NRW mit einer pluralen Trägerstruktur ausdrücklich auch für Kliniken in Trägerschaft der Kommunen und der Landschaftsverbände. Die Gründung von MVZ durch Krankenhäuser ist damit ein wichtiger Bestandteil zur Umsetzung des erklärten Ziels des Gesetzgebers, eine bessere Verzahnung zwischen ambulantem und stationärem Sektor zu erreichen.
Medizinische Versorgungszentren in der Trägerschaft von Krankenhäusern als ein Instrument der Verzahnung zwischen ambulantem und stationärem Bereich sind dabei keineswegs als Konkurrenz für die Vertragsärzte, sondern vielmehr als wichtige Komponente einer engen -Zusammenarbeit zwischen niedergelassenem und stationärem Bereich und als sinnvolle Ausgestaltung der vertragsärztlichen Versorgung anzusehen.
Der verantwortungsvolle Umgang der Kliniken mit der Gründung von MVZ - dokumentiert durch die Abstimmung mit dem vertragsärztlichen Bereich - wird auch in der relativ geringen Anzahl von 54 MVZ von insgesamt 187 MVZ in NRW deutlich.
Im zweiten Quartal 2009 gab es bundesweit 1.321 Medizinische Versorgungszentren als fachübergreifende Einrichtungen mit mindestens zwei Fachärzten unter ärztlicher Leitung, davon 38,3% in Klinikträgerschaft. Aktuell kommt den MVZs gerade vor dem Hintergrund des Ärztemangels und steigendem Frauenanteil im Arztberuf besondere Bedeutung zu. Denn gerade durch von Krankenhäusern getragenen MVZ wird vielfach die fachrichtungsübergreifende ambulante Versorgung in dünner besiedelten Regionen gesichert und aufrechterhalten. Darüber hinaus bieten MVZ auch in Trägerschaft der Kliniken nicht nur Vorteile für eine koordinierte patientenorientierte Versorgung der kurzen Wege, sondern auch für die Ärzte selbst.
Hier dürfen auch die Vorteile für die betroffenen Ärztinnen und Ärzte, wie Wegfall des finanziellen Risikos für Praxisgründung, flexible (familienfreundliche) Arbeitszeiten, Erleichterung des Wiedereinstiegs in den Beruf (insbesondere für Ärztinnen), weniger Verwaltungsarbeiten durch Koordination sowie mehr Zeit für die ärztliche Behandlung, nicht außer Acht gelassen werden und müssen bei der Festschreibung zukünftiger rechtlicher Regelungen berücksichtigt werden.