IT & Kommunikation

Elektronische KV-Abrechnung ab 1. Januar Pflicht

02.04.2011 -

Elektronische KV-Abrechnung ab 1. Januar Pflicht. Nach §295, Absatz 1 im SGB V ist die elektronische KV-Abrechnung bereits seit 1. Januar 2006 zur Verpflichtung geworden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen hatten seinerzeit für ihre manuell abrechnenden Mitglieder eine Übergangslösung geschaffen: die papiergebundene Honoraranforderung wurde in der KV quasi als Dienstleistung in die elektronische Abrechnungsform überführt.

Ausgehend von der Überlegung, dass die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte zu einer Marktbereinigung bei den Anbietern von Praxis/ Ambulanz-EDV-Systemen führen könnte, wollte man vermeiden, dass die noch nicht elektronisch abrechnenden Ärzte auf eine nichtaufrüstbare Software setzen und damit möglicherweise eine Fehlinvestition tätigten.

Damit ist nun Schluss. Die elektronische Gesundheitskarte soll ab dem 1. Januar des kommenden Jahres offiziell ausgerollt werden. Die Einführung wird in Nordrhein beginnen und die Verbreitung erfolgt dann innerhalb weniger Monate über die ganze Republik.

Die Leistungserbringer sind nun gefordert, sich auf die technischen Herausforderungen einzustellen und diese beginnen eben mit der verpflichtenden elektronischen KV-Abrechnung zum 1. Januar 2009. Vorsicht ist in den Krankenhäusern geboten, die ihre KV-Abrechnungen über Subsysteme vornehmen. Diese Subsysteme sind zwar oft von der Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert, jedoch nicht am Aufnahme- und Datenerfassungsprozess beteiligt. Dies ist ein klarer Verstoß gegen die geltenden Abrechnungsvorschriften: Die Abrechnung beginnt mit der Patientenaufnahme (unter Einsatz der amtlichen KBV- Kostenstammdatei) und endet mit der Vorgabe, dass auf Anforderung des Patienten eine Patientenquittung über die Honoraranforderung erstellt werden kann. Der KBV-Anforderungskatalog zur KV-Abrechnung legt dabei genau fest, wie ein System im Dialog mit dem Anwender auf die verschiedenen Ereignisse in der KV-Abrechnung reagieren muss.

Dringend zu empfehlen ist es, sich in diesen Fällen vom Anbieter des KIS die KBV-Zertifizierung vorlegen zu lassen bzw. diese zu erwirken. Beim weit verbreiteten Krankenhaus Informationssystem SAP Patient Management (IS-H) ist das kein Problem: Mit SAP Ambulatory Care Mangement (SAP ACM) in Verbindung mit amasys liegt neben der Zertifizierung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung auch eine respektable Anzahl von Installationen vor, die neben der Sicherheit im Umgang mit den Abrechnungsdaten noch viele weitere Prozessvorteile und Qualitätsmerkmale nutzen: amasys bietet für alle Anwender von SAP Patient Management die Sicherheit, den gesamten IT-Abrechnungsprozess KV-zertifiziert zu betreiben. Darüber hinaus trägt amasys zu Zeit- und Kosteneinsparungen in den kaufmännischen Prozessen bei. Das Programm unterstützt bei der Berücksichtigung aller abrechnungsrelevanter Parameter und Vorschriften. Diese Systematisierung und Präzisierung der Abrechnungsprozesse unterstützt Kliniken dabei, ihre Abrechnung inhouse vorzunehmen. Weitere Vorteile, die amasys bietet, sind die automatische Ermittlung des Kostenträgers sowie die unbegrenzte Mandantenfähigkeit.

Bei nicht zertifizierten Kombinationssystemen drohen im Falle von Abrechnungsfehlern, die bei der KV oder noch schlimmer beim Kostenträger auftreten, zum Teil unangenehme Sanktionen von Honorarabschlägen bis zur Verweigerung der Datenannahme durch die KV. Unter diesen Voraussetzungen und angesichts der erheblichen Aufwände, die im Ambulanzsegment geleistet werden, ist es umso entscheidender, sich auf die erprobten Prozesse zertifizierter Systeme, wie SAP ACM mit amasys und die korrekte Abrechnung verlassen zu können.

Der 1. Januar 2009 steht kurz bevor: Krankenhäuser, in denen die KV-Abrechnung noch manuell oder über nicht zertifizierte Kombinationslösungen betrieben wird, sollten sich zeitnah informieren und schnellstmöglich zu einer zugelassenen Lösung wechseln.

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