Nadelstichverletzungen: Europäische Richtlinie schützt ab 2013 Mitarbeiter wirkungsvoller
17.04.2012 -
Eine europäische Richtlinie soll Mitarbeiter im Gesundheitswesen ab 2013 vor Nadelstichverletzungen besser schützen. Dies ermöglicht u.a. der Einsatz von medizinischen Instrumenten mit eingebautem Nadelschutz.
Nadelstichverletzungen, also Verletzungen durch spitze und/oder scharfe Instrumente, die mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten kontaminiert sind, zählen im Krankenhaus- und Gesundheitssektor wegen der damit verbundenen Infektionsgefahr zu den großen Gefahren für die Beschäftigten. Die Erfahrungen in nahezu allen Mitgliedsländern der EU haben gezeigt, dass die bestehenden europäischen Regelungen und ihre Umsetzungen in nationales Recht nicht genügen, um die Gefahr von Nadelstichverletzungen nachhaltig zu verringern.
Daher wurde am 17. Juli 2009 von Vertretern des Europäischen Gewerkschaftsverbandes für den Öffentlichen Dienst (EGÖD) für die Arbeitnehmer und von der European Hospital and healthcare Employers' Association (Hospeem) für die Arbeitgeber im Gesundheitswesen eine entsprechende Direktive zur Verbesserung des Schutzes von Mitarbeitern im Gesundheitsdienst vor Nadelstichverletzungen unterzeichnet. Zum 1. Juli 2010 wurde diese Vereinbarung dann als Richtlinie der Europäischen Union verabschiedet, die bis Ende Juni 2013 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Arbeitsumgebung mit größtmöglicher Sicherheit
Die Richtlinie verfolgt das Ziel, eine Arbeitsumgebung mit größtmöglicher Sicherheit zu schaffen: Dabei ist das Ziel nicht, lediglich die Anzahl der durch Nadelstichverletzungen hervorgerufenen Infektionen zu reduzieren, sondern Nadelstichverletzungen insgesamt zu „eliminieren". Erreicht werden soll dies durch ein integriertes Modell der Risikoabschätzung, Risikovermeidung, Ausbildung, Unterrichtung, Bewusstseinsbildung und Überwachung.
Dort, wo die Ergebnisse der Risikobewertung eine Verletzungsgefahr durch scharfe/spitze Instrumente ergeben, ist demnach die Exposition der Mitarbeiter zu beseitigen, indem folgende Maßnahmen, ohne Beachtung ihrer Reihenfolge, durchgeführt werden:
- Benennung und Einführung sicherer Verfahrensweisen für die Verwendung und Entsorgung scharfer/spitzer medizinischer Instrumente und kontaminierter Abfälle.
- Abschaffung der unnötigen Verwendung scharfer/spitzer Instrumente durch veränderte Praktiken anhand der vorgenommenen Risikobewertung.
- Bereitstellung medizinischer Instrumente mit eingebauten Sicherheitsschutzmechanismen.
- Das Zurückstecken von gebrauchten Nadeln in die Hülle sollte mit sofortiger Wirkung verboten werden.
Damit wird nach der Umsetzung der europäischen Nadelschutzgesetzgebung in nationales Recht europaweit die Verwendung von medizinischen Instrumenten mit eingebautem Nadelschutz verbindlich gefordert.
Der Schutz von Mitarbeitern vor biologischen Arbeitsstoffen wird in Deutschland zurzeit durch die Biostoffverordnung geregelt. Diese fordert nicht explizit den Einsatz eigensicherer Instrumente, sondern Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik. Dieser wiederum wird mit einer technischen Regel zur Biostoffverordnung festgehalten, die klar und verbindlich den Einsatz sicherer Instrumente fordert.
Der Preis bleibt ein Hemmschuh
Als das größte Hindernis bei der Einführung dieser modernen Sicherheitsprodukte entpuppt sich immer noch der im Vergleich zu herkömmlichen Instrumenten deutlich höhere Preis. Die Mehrkosten der Sicherheitsprodukte wurden vom Autor in der Vergangenheit ausgehend von der Bezugssituation eines Krankenhauses der maximalen Versorgungsstufe mit 1.000 Betten durch eine Befragung von 10 Herstellern bestimmt. Im Jahr 2003 hätte die Umstellung auf Sicherheitsprodukte für das 1.000-Betten-Krankenhaus der Maximalversorgung noch rund 156.000 € gekostet, 2006 lagen die Mehrkosten bei 116.000 €, also bei 116 € pro Krankenhausbett und Jahr, heute voraussichtlich schon bei unter 100 €. Die Mehrkosten für die flächendeckende Einführung von Sicherheit in Deutschland liegen demnach bei derzeit 506.000 Krankenhausbetten voraussichtlich bei rund 50 Mio. €.
Meist wird bei der Diskussion über die Kosten von mehr Sicherheit jedoch vollkommen übersehen, dass auch durch Nadelstichverletzungen hohe Kosten entstehen. So ermittelte die Arbeitsgruppe an der Bergischen Universität Wuppertal Kosten von rund 487 € pro gemeldeter Nadelstichverletzung, von denen das Krankenhaus selbst 147 € zu tragen hatte. Berücksichtigt man auch die Verwaltungskosten, die eine gemeldete Nadelstichverletzung nach sich zieht, fallen die Kosten für das Krankenhaus noch wesentlich höher aus: Eine süddeutsche Studie ermittelte für das Krankenhaus Kosten in Höhe von 1.601 € pro gemeldeter Stichverletzung, von denen der Unfallversicherer nur 754 € erstattet hat.
Aktuelle Studien belegen, dass sich rund 85% der Stichverletzungen durch den Einsatz moderner Sicherheitsprodukte vermeiden lassen. Das lässt den flächendeckenden Einsatz dieser Produkte bereits heute auch wirtschaftlich geboten erscheinen.
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