Ambulant-stationäre Schnittstelle
05.05.2012 -
Ambulant-stationäre Schnittstelle. KBV und Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich Ende März in wesentlichen Punkten zur Umsetzung der untergesetzlichen Normen zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz geeinigt. Die Ergebnisse werden in Seminaren von RS Medical Consult detailliert dargestellt.
Das mit Wirkung ab 1. Januar 2007 in Kraft getretene Vertragsarztrechtsänderungsgesetz sieht eine umfassende Liberalisierung des Vertragsarztrechts mit deutlich erweiterten Kooperationsmöglichkeiten vor. Über die Umsetzung wesentlicher untergesetzlicher Normen des VÄndG wie z.B. Anpassungen der Bundesmantelverträge konnten sich die Spitzenverbände der Krankenkassen und KBV sich Ende März einigen. Das kürzlich abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren des Gesetzliche Krankenversicherungs-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) sieht zudem insbesondere neue Regelungen für Versorgungsverträge außerhalb der kollektivvertraglichen Versorgung, eine grundlegende vertragsärztliche Vergütungsreform, die Stärkung der Krankenhäuser in der Erbringung hochspezialisierter ambulanter Leistungen nach § 116b SGB V und eine Struktur- und Finanzreform der Gesetzlichen Krankenkassen vor. Die Regelungen des VÄndG und die vorgesehenen Festlegungen des GKV-WSG werden für den Wettbewerb wie auch für die Kooperation zwischen Krankenhäusern, MVZs und Vertragsärzten neue Spielregeln aufstellen. Das Strategie-Seminar vermittelt die für die Neugestaltung des Wettbewerbs und der Kooperation an der ambulant-stationären Schnittstelle wesentlichen Neuregelungen, und benennt die notwendigen Ansatzpunkte für eine erfolgreiche strategische Neuausrichtung. Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Klärung individueller Fragestellungen der Teilnehmer.
Seminarinhalte
- Überblick über die Regelungsbereiche des VÄndG und GKV-WSG.
- Änderungen des Vertragsarztrechtes und neue Kooperationsmöglichkeiten zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten.
- Erbringung stationärer Leistungen durch Vertragsärzte.
- Anstellung von Krankenhausärzten durch MVZs und Vertragsärzte.
- Kooperationsmodell als Nachfolger des Belegarztmodells?
- Liberalisierung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung?
- Bildung von Berufsausübungsgemeinschaften.
- Neue Regelungen für integrierte Versorgung und spezielle Versorgungsverträge.
- Ambulante Erbringung hochspezialisierter Leistungen am Krankenhaus nach §116b Abs. 2 SGB V.
- Vertragsärztliche Vergütungsreform 2007–2009.
Zielgruppe
Das Seminar wendet sich an Verwaltungsdirektoren, Geschäftsführer, Chefärzte, Oberärzte, Belegärzte, Vertragsärzte und mit der strategischen Leistungsplanung befasste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenhäusern und Krankenkassen usw.
Referenten
Dipl.-Kfm. Klaus Abel, Geschäftsführer – Ambulanzzentrum des UKE, Universitäts-Klinikum Eppendorf, Hamburg. Dr. Bernhard Rochell, Dezernent des Dezernats 3 – Gebührenordnung und Vergütung – der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Berlin. RA Oliver Rüdell, Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht, Kanzlei Preißler, Ohlmann & Partner, Fürth. Beratung und gemeinsame Entwicklung eines konzernweiten MVZKonzeptes für einen der größten privaten Klinikkonzerne in Deutschland einschließlich rechtliche Begleitung von MVZ-Gründungen in Trägerschaft stationärer Leistungserbringer. Die Termine sind auf 30 Teilnehmer begrenzt. – Die Themenschwerpunkte werden ständig an den neuesten Sachstand angepasst, so dass etwaige Programmänderungen vorbehalten bleiben. Aktuelle Unterlagen, CD, Mittagessen, Pausen- und Seminargetränke sind in der Teilnahmegebühr enthalten.