Gesundheitsökonomie

Gesetzgebungsverfahren greift Hochschulambulanzen auf

10.12.2015 -

Das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz greift auch die Hochschulambulanzen auf.

Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts „infratest dimap“ im Auftrag des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) zeigt, dass das Versorgungsangebot, das es nur an Universitätsklinika gibt, hohe Relevanz hat. Die Ambulanzen an den Uniklinika sind in der Bevölkerung bekannt und geschätzt. Fast zwei Drittel aller Befragten kennen diese Einrichtungen. Fast jeder fünfte Deutsche war bereits Patient in einer Hochschulambulanz und hat dort positive Erfahrungen gemacht.

„Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass die Hochschulambulanzen aus der ambulanten Versorgung nicht mehr wegzudenken sind. Dies muss im aktuellen Gesetzgebungsprozess nachvollzogen werden: Der Versorgungsauftrag der Hochschulambulanzen muss gestärkt werden“, zieht Prof. Michael Albrecht, Vorsitzender des VUD, Bilanz aus den Umfrageergebnissen.

Die Umfrage unterstreicht die Bedeutung dieser universitären Einrichtungen für die überregionale medizinische Versorgung. Hochschulambulanzen gibt es nicht flächendeckend in Deutschland, sondern ausschließlich an den Standorten der 33 Uniklinika. Bisher sind die Hochschulambulanzen gesetzlich auf Zwecke von Forschung und Lehre begrenzt. In der Praxis spielen sie aber eine immer größere Rolle zur Sicherung der Patientenversorgung. Die Fallzahlen steigen seit Jahren rapide, denn sowohl die Patienten als auch die zuweisenden Ärzte fragen diese Angebote immer stärker nach.

In den Eckpunkten zur Krankenhausreform kündigten Bund und Länder an, die Hochschulambulanzen als Einrichtungen der Patientenversorgung besser zu finanzieren. Sie sollten über das für Forschung und Lehre erforderliche Maß hinaus auch jene Patienten behandeln dürfen, die aufgrund der Art, Schwere oder Komplexität ihrer Erkrankung einer speziellen Untersuchung oder Behandlung bedürfen. So sollen die Universitätsklinika in Zukunft angemessene Fallzahlen vergütet bekommen. Denn seit Jahren behandeln die Universitätsmediziner faktisch deutlich mehr Patienten, als sie von den Krankenkassen vergütet bekommen. Hierin liegt eine wesentliche Ursache für die aktuellen wirtschaftlichen Schwierigkeiten vieler Uniklinika.

„Erfreulicherweise hat die Bundesregierung in ihren Eckpunkten zur Krankenhausreform einen breiteren Zugang zu den Hochschulambulanzen in Aussicht gestellt. Das käme auch den Patienten und ihren Angehörigen zu Gute, die dieses Angebot offensichtlich nutzen und schätzen“, sagt Prof. Dr. Heyo Kroemer, Präsident des Medizinischen Fakultätentages.

Allerdings erreicht die aktuell vorliegende gesetzliche Neuregelung nicht das Ziel, einen breiten Zugang zu den Hochschulambulanzen zu sichern. Im Gegenteil werden die vorgeschlagenen Neuregelungen in einzelnen Bundesländern sogar zu Verschlechterungen führen. Die Neuregelungen zu den Hochschulambulanzen im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes waren zuletzt Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Gesundheits-ausschuss. „Wir setzen darauf, dass der Gesetzgeber die Versorgungsrealität nun auch im Gesetz abbildet“, ergänzt Albrecht.

Weitere Ergebnisse der Umfrage:

◾ Nahezu alle Befragten (93 %) halten Hochschulambulanzen für einen wichtigen Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens.

◾ Die große Mehrzahl der Befragten sieht den Vorteil der Hochschulambulanzen darin, dass sie einen Zugang zu neuesten medizinischen Erkenntnissen und Technologien ermöglichen.

◾ 86 % der Bürger, die bereits als Patienten in einer Hochschulambulanz waren, betonen ihre positiven Erfahrungen mit der medizinischen Qualität der Behandlung.

◾ Rund neun von 10 Befragten (86 %) vertreten die Auffassung, Hochschulambulanzen sollten bei Bedarf jedem Patienten offen stehen.

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