Gesundheitsökonomie

Pflichtschulungen mittels E-Learning – Ein Erfahrungsbericht

26.09.2017 -

Die gesetzliche Pflicht zur Unterweisung von Krankenhausmitarbeitern in sicherheitsrelevanten Themen – wie z. B. Arbeits-, Brand-, Daten-, Strahlenschutz und Hygiene – besteht eigentlich schon seit längerem. Mit der Einführung von QM-Systemen und den damit verbundenen Zertifizierungen, wird diese Unterweisungspflicht allerdings erst in den letzten zehn Jahren ernsthaft überprüft und in der Folge erfüllt.

Mittlerweile kann davon ausgegangen werden, dass in fast allen Krankenhäusern Pflichtschulungen definiert sind und mittels Präsenztrainings absolviert werden. Dabei sind diese für alle Beteiligten eine Belastung: Das Krankenhaus muss die Schulungen organisieren, Räume bereitstellen und die Teilnehmerverwaltung absichern – inkl. der mühsamen Mahnung von Mitarbeitern, die ihre Teilnahme versäumen. Die Mitarbeiter müssen zu festen Zeiten, also ohne Rücksicht auf die aktuelle Situation in ihren Arbeitsbereichen, an einem Ort zusammenkommen und Schulungen absolvieren, die sie ggf. bereits zum wiederholten Male hören. Die Trainer stehen vor heterogen zusammengesetzten Gruppen, mit unterschiedlichem Vorwissen und unterschiedlichen Schulungsbedarfen. Nimmt man an einer solchen Pflichtschulung teil, dann bekommt man sehr schnell ein Gefühl dafür, dass diese Art der Wissensvermittlung nur bedingt effizient ist. Da es keine Lernerfolgskontrolle in den Unterweisungen gibt, lässt sich letztlich aber selbst dies nicht eindeutig verifizieren.

Dabei gibt der Gesetzgeber die Art der Unterweisungen in den meisten Fällen gar nicht vor. Lediglich wenn im Gesetz explizit eine mündliche Schulung gefordert ist – z. B. bei Unterweisungen nach Bio- und Gefahrstoffverordnung, sind Präsenzveranstaltungen obligat. Bei allen anderen Themen sind E-Learnings als Lernmedium zugelassen und werden von Unfallkassen und Behörden auch für die eigenen Mitarbeiter eingesetzt. Nutzt ein Krankenhaus E-Learnings für Pflichtschulungen, dann müssen im Wesentlichen drei Voraussetzungen erfüllt werden (siehe DGUV Regel 100-001):

  1. Unterweisungsinhalte müssen arbeitsplatzspezifisch aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden,
  2. eine Verständnisprüfung muss stattfinden,
  3. ein Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden muss möglich sein.

Mit einer E-Learning-Lösung – wie zum Beispiel www.klinikcampus.de – werden diese gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Gleichzeitig werden die im ersten Abschnitt geschilderten Probleme intelligent gelöst: Jeder Mitarbeiter erhält hier seinen individuellen elektronischen Lernraum, in dem die für seinen Arbeitsbereich relevanten Pflichtschulungen (z. B. Brandschutz im Patientenzimmer) mittels Lernvideos zur Verfügung gestellt werden. Der Mitarbeiter erhält automatisch eine Nachricht, wenn ihm ein neuer Kurs zugeordnet wurde bzw. eine Erinnerung, wenn er Gefahr läuft, eine Pflichtschulung nicht rechtzeitig zu absolvieren. Im letzteren Fall bekommt auch der Vorgesetzte des Mitarbeiters rechtzeitig eine Erinnerungs-Mail. Mittels eines Klicks startet der Mitarbeiter das jeweilige Lernvideo und erhält während der Lernphase Fragen zur Lernerfolgskontrolle gestellt. Hat er den Kurs vollständig absolviert und 80% der Fragen richtig beantwortet, bekommt er systemseitig ein Zertifikat für den erfolgreichen Schulungsabschluss bereitgestellt. Dabei ist das Lernen vollständig flexibel: Der Mitarbeiter bestimmt selbst, wann, von wo und wie lange er lernt. Er kann die Lerngeschwindigkeit individuell beeinflussen und Inhalte so oft wie nötig wiederholen. Er kann aber auch bereits bekannte Lerninhalte überspringen. Die Lernvideos sind – anders als die Präsenztrainer – in gleichbleibender Qualität rund um die Uhr verfügbar. Zudem bleiben die Lernvideos auch nach dem erfolgreichen Abschluss im persönlichen Lernraum, so dass das Wissen erstmals auch dann zur Verfügung steht, wenn es tatsächlich gebraucht wird. Die Möglichkeit zum Gespräch zwischen Versicherten und Unterweisenden wird mittels Forumsfunktion gewährleistet. Für das Krankenhaus entfällt die Notwendigkeit der Raum- und Teilnehmerorganisation, die Kosten für Wege- und Rüstzeiten werden eingespart. Schließlich kann anhand des systemimmanenten Statistikmoduls jederzeit auf Knopfdruck der Fortschritt und Durchdringungsgrad der einzelnen Pflichttrainings überprüft und gegenüber Behörden sowie Auditoren nachgewiesen werden.

Aufgrund ihrer Überlegenheit gegenüber Präsenztrainings werden bis 2020 alle Krankenhäuser in Deutschland Pflichtschulungen ganz oder teilweise mittels E-Learnings abbilden. Einmal umgestellt, wird man sich fragen, warum nicht schon früher diese Lösung favorisiert wurde.

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