Hygiene

Professionelle Aufbereitung von Medizinprodukten

30.11.2018 -

Auf dem Jahreskongress der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV), vom 30.10-2.11 in Fulda, standen Themen rund um die Aufbereitung von Medizinprodukten im Fokus.

Das Thema Aufbereitung von Medizinprodukten bleibt ein wichtiges Thema vor allem angesichts der letzten Aktualisierung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung vom 27.09.2016. Über die Konsequenzen der Änderungen bezüglich der Weiterbildung und die aktuellen Herausforderungen in der Praxis spricht der Vorstandsvorsitzende der DGSV Maik Roitsch.

M&K: Welche Schwerpunkte setzt die diesjährige Veranstaltung?

Maik Roitsch: Der Fokus des diesjährigen Kongresses der DGSV liegt im Bereich der Qualifikation des Personals. Ein weiteres Kriterium ist die Aufbereitung von semikritischen Medizinprodukten, insbesondere der Bereich Endoskopie bzw. Endoskopaufbereitung.

Ist das der Bereich mit dem aktuell größten Diskussionsbedarf?

Roitsch: Die Qualifikation von Personal hat sicherlich einen großen Diskussionsbedarf. Es gibt eine Änderung in der Betreiberverordnung, die zum 1. Januar 2017 geändert wurde. Es wurden zwei neue Paragrafen eingeführt –§5 und §8. Die Änderungen betreffen auch die Qualifikation des Personals. Hier wird derzeit gefordert, dass die Mitarbeiter aktuelle Kenntnisse aufgrund einer geeigneten Ausbildung haben sollen. So ist es im §5 benannt. Allerdings definiert der Gesetzgeber nicht konkret, was eine „geeignete Ausbildung“ ist. Seit zwei Jahren gibt es eine Ausbildung zur Fachkraft für Medizinprodukteaufbereitung, die die DGSV initiiert hat – kurz FMA-DGSV. Die ist keine staatliche Ausbildung, sondern eine vom Fachverband entwickelte Ausbildung. Seit 2. November 2016 läuft in Dortmund ein Pilotprojekt. Seitdem sind noch drei weitere Bildungsstätten dazugekommen, in denen aktuell ca. 50 Auszubildende in Deutschland sich in der Ausbildung zur Fachkraft für Medizinprodukteaufbereitung-FMA-DGSV befinden.

Ist die Ausbildung kostenpflichtig?

Roitsch: Ja. Es ist eine typische duale Ausbildung, d.h. die Mitarbeiter werden in einem Krankenhaus oder bei einem Dienstleister angestellt. Die Dienstleister übernehmen dann die Kosten für die Schulen. Die schulische Ausbildung findet aktuell in DGSV-anerkannten Bildungsstätten statt, die extra dafür ein Anerkennungsverfahren bei der Gesellschaft durchlaufen müssen.

Welche Konsequenzen bringt die Aktualisierung der Medizinproduktebetreiberverordnung noch mit sich?

Roitsch: Ein Problem ist, dass es zu der Vorgabe nach einer geeigneten Ausbildung bisher keine Leitlinien gibt. Wir als Gesellschaft sprechen zwar Empfehlungen aus und bieten Weiterbildungen an, allerdings ist nicht klar definiert was „aktuelle Kenntnisse“ sein müssen. In Fachkundelehrgängen der DGSV lassen sich Zusatzqualifikation erwerben, die regelmäßig etwa alle zwei Jahre aufgefrischt werden sollten. Das ist etwa der Zyklus, wann Leitlinien geändert werden.

Ein zweiter wichtiger Punkt der neuen Betreiberverordnung ist: Es gibt den Hinweis, dass der Verantwortliche oder die Leitung hinsichtlich der fachlichen Beurteilung keiner Weisung unterliegen soll. Das ist auch ein Thema des Kongresses gewesen: Was bedeutet es weisungsunabhängig zu sein?

Der Hintergrund ist, dass es immer wieder Situationen im Krankenhaus geben kann, wo die Arbeit der Fachkräfte in Frage gestellt wird. Aufbereitung ist eben nicht nur ein schnelles Putzen. Es steckt ein Prozess dahinter, und der braucht Zeit. Deshalb ist es wichtig dies in den Personalbereichen der Kliniken auch deutlich zu machen und umzusetzen.

Welche Qualifizierungsmaßnahmen sind noch möglich?

Roitsch: Seit 1991 gibt es in diesem Bereich Qualifizierungsmaßnahmen. Damals wurden diese von der European Society for Hospital Sterile Supply (ESH) organisiert. 1996 wurde die DGSV gegründet und seit 1997 gibt es DGSV-anerkannte Lehrgänge. Die DGSV hat aktuell 60 Bildungsstätten in Deutschland flächendeckend verteilt, die an ca. 90 Standorten in Deutschland die Fachkundelehrgänge Fachkunde I und II und Sachkundelehrgänge anbieten. Den Fachkundelehrgang III wird es ab nächstem Jahr nicht mehr geben. Ab 1. Januar 2019 wird ein Managementlehrgang eingeführt und die Fachkunde III dafür eingestellt. Die Lehrgänge sind sehr umfangreich und zeigen bisher gute Erfolge. Der Gesetzgeber ist nun gefragt, das Berufsbild Fachkraft für Medizinprodukteaufbereitung zu definieren und einzuführen. In den nächsten zwei Jahren soll dies von einem Fachbeirat geprüft werden.

In der Krankenhaushygiene ist Personalmangel ein großes Problem. Wie ist die Situation im Bereich Aufbereitung?

Roitsch: Das ist hier natürlich auch eine Herausforderung. Schwierig hierbei ist, dass es momentan noch keinen Beruf gibt und die Tätigkeit häufig ungelernte Kräfte ausüben.

Die Gehälter sind insofern recht niedrig. Ausserdem ist die eigentliche Tätigkeit der Aufbereitung körperlich relativ schwer. Es müssen Siebe gehoben werden, die auch mal 10 kg oder mehr wiegen können. Hinzu kommt, dass die Arbeit in kontaminierten Bereichen durchgeführt wird. Man arbeitet teilweise mit Vollschutz unter Bedingungen, die auch unangenehm für die Mitarbeiter sein können. Unter diesen Konditionen ist es nicht leicht geeignetes Personal zu finden.

Inwieweit kann die Automatisierung der Aufbereitung dies kompensieren?

Roitsch: Die eigentlichen Aufbereitungsprozesse sind schon automatisiert. Das Desinfektionsgerät oder im Dampfsterilisationsapparat sind automatische Prozesse. Aber die Zwischenprozesse, die Bestückung der RDGs, die sind manuell zu tätigen. Es gibt verschiedene Ansätze, auch aus der Industrie, hier weiter zu automatisieren. Allerdings ist die Schwierigkeit, dass viele verschiedene Instrumente z.B. im OP immer etwas unterschiedlich entsorgt werden. Hier entsteht ein Fehlerfaktor, der sich nicht wirklich automatisieren lässt.

Eine Maschine zu bestücken und auch das Entladen wird teilweise automatisiert. Im Packbereich allerdings, wo die Medizinprodukte schon desinfiziert sind, müssen die Mitarbeiter momentan visuell überprüfen, ob sie keine Restverschmutzungen, Rost oder Defekte haben. Am Tag ist eine große Anzahl von Medizinprodukten zu prüfen, hier ist eine Automatisierung kaum realisierbar. Es gibt keine verlässliche Maschine, welche Rost von Schmutz o.ä. unterscheiden kann und das Farbspektrum bei den Instrumenten ist auch zu unterschiedlich, daher ist hier eine Automatisierung schwierig bis undenkbar.

Sind Einweginstrumente eine Alternative?

Roitsch: Einweginstrumenten sind teilweise im Einsatz, aber nicht oder kaum im operativen Bereich. Für filigrane Instrumente, die nicht wirklich aufbereitbar sind, sind Einwegprodukte sinnvoll. Je nachdem wie aufwendig der Prozess der Aufbereitung ist und wie häufig die Instrumente eingesetzt sind, könnte es günstiger sein als das entsprechende Personal. Aber im Krankenhaus für den OP, da sind Einweginstrumente eher noch die Ausnahme. Es muss ja auch wirtschaftlich sein.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft?

Roitsch: Die Anerkennung der Ausbildung ist uns ein großes Anliegen. Hier hoffen wir auf die baldige Unterstützung von Politikseite. Bei den Herstellern von Medizinprodukten wünsche ich mir Entwicklungen besonders bezüglich des Designs, die ein sinnvolles Aufbereiten auch wirklich möglich machen. Maschinenhersteller sollten prüfen, dass Prozesse sicher durchführbar sind.

 

Zur Person

Maik Roitsch ist staatlich geprüfter Medizintechniker, Krankenpfleger und OP-Pfleger. Aktuell ist er als Auditor der EN ISO 13485:2016 und KRINKO/BfArM-Empfehlung für die Aufbereitung von Medizinprodukten (MP) verantwortlich. Seit 20 Jahren ist er im Bereich Aufbereitung von MP im Dienste der Patienten tätig. Seit zehn Jahren engagiert Roitsch sich ehrenamtlich im Vorstand der DGSV und in weiteren Gremien wie DIN und VDI. Er ist verheiratet und hat zwei Kinder.

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