Nicht auf halbem Weg stehen bleiben!
26.03.2019 -
Sieben Verbände appellieren an den Gesetzgeber, das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zu einem Krankenhauspersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)weiterzuentwickeln.
Sieben Verbände fordern in einer gemeinsamen Resolution „Die Personalsituation darf nicht isoliert betrachtet werden, sie ist vielmehr Teil eines größeren Problems.“ Die Fehlanreize und Risiken des DRG-Vergütungssystems, vor allem die betriebswirtschaftlichen Anreize zur weiteren Leistungsverdichtung auf Kosten des Klinikpersonals, tragen maßgeblich zu den Personalengpässen in Krankenhäusern bei. „In einem Dienstleistungssektor, bei dem der Personalkostenanteil rund 70% der Betriebskosten ausmacht, reagieren viele Kliniken auf veränderte Entgelte für Krankenhausleistungen mit Personalabbau. Diese Abwärtsspirale muss durchbrochen werden“, so die Verbände weiter. Die strenge Differenzierung zwischen Pflegekräften und dem übrigen nichtärztlichen sowie ärztlichen Personalbereich im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gehe aber an der Realität vorbei und führe zu neuen Verwerfungen.
Folgende Verbände unterstützen die Resolution:
- Bundespsychotherapeutenkammer,
- Deutscher Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie,
- Deutscher Bundesverband für Logopädie,
- Deutscher Verband der Ergotherapeuten,
- Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK),
- Marburger Bund Bundesverband,
- Verband Physikalische Therapie.
Die unterzeichnenden Verbände unterstützen die Intention des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes. Mehr Personal in der Pflege ist das Gebot der Stunde.
Die Personalsituation darf nicht isoliert betrachtet werden, sie ist vielmehr Teil eines größeren Problems. Die Fehlanreize und Risiken des DRG-Vergütungssystems, insbesondere betriebswirtschaftliche Anreize zur weiteren Leistungsverdichtung auf Kosten des Klinikpersonals, tragen maßgeblich zu den Personalengpässen in den Krankenhäusern bei. In einem Dienstleistungssektor, bei dem der Personalkostenanteil rund 70% der Betriebskosten ausmacht, reagieren viele Kliniken auf veränderte Entgelte für Krankenhausleistungen mit Personalabbau. Die mangelhafte Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer verschärft die Situation zusätzlich.
Den Berufen außerhalb der Pflege im Krankenhaus droht nun eine weitere außerordentliche Verdichtung ihrer Arbeit. Es besteht das große Risiko, dass Einsparungen, die unter den Bedingungen des 100 Prozent-Ansatzes im DRG-System aus der Pflege erwirtschaftet wurden und jetzt nicht mehr erwirtschaftet werden sollen, dann in andere Berufsgruppen verlagert werden und deren Lage sogar verschlechtern. Was soll das nützen?
Die Mittel, mit denen der Gesetzgeber reagieren muss, um die Misere aller Mitarbeiter in den Krankenhäusern zu beenden, sind im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz beschrieben: die volle Finanzierung neuer Stellen, ein hundertprozentiger Tarifausgleich, eine Personalbemessung, die sich am Soll und nicht am Ist im DRG-System orientiert, zusätzliche Mittel für im DRG-System nicht abgebildete Leistungen und die Ausgliederung des gesamten Krankenhauspersonals aus dem DRG-System. In gleicher Weise müssen diese Maßnahmen für die Pflege, aber auch für die Ärzte, Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden, Mitarbeiter im Wirtschaftsdienst und für die medizinisch-technischen Dienste, Physiotherapeuten, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Sozialarbeiter und Verwaltungskräfte gelten.