Elektronische Patientenakten: Kooperation als Schlüssel für mehr Interoperabilität
14.10.2019 -
Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung nimmt in Deutschland Fahrt auf – sektorübergreifend und interdisziplinär.
In der politischen Diskussion tauchen dabei immer wieder Schlagworte wie Telematikinfrastruktur, elektronische Patientenakten (ePA), Interoperabilität und Benehmensherstellung auf. Hinzu kommen diverse gesetzliche Regelungen bzw. Gesetze, wie z. B. das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und der Referentenentwurf zum Digitale Versorgung Gesetz (DVG), die tief in die Organisation und Prozesse des deutschen Gesundheitssystems eingreifen und damit vor allem Leistungserbringer und Gesundheitseinrichtungen tangieren.
Aus diesem Grund müssen sich vor allem Krankenhäuser und deren Berater, Leistungserbringer wie z. B. Ärzte und Pflegepersonal und weitere Gesundheitseinrichtungen, mit der Digitalisierung und den damit verbundenen Herausforderungen auseinandersetzen. Gerade Fragestellungen wie z. B. – Welchen Mehrwert hat eine elektronische Patientenakte? Wie profitieren Ärzte, ITler, Management und Co., wenn sie miteinander kommunizieren? Was ist der Nutzen für die Patienten? – müssen gestellt und beantwortet werden.
Interoperabilität ist bereits heute der entscheidende Dreh- und Angelpunkt für die system- und sektorenübergreifende Kommunikation und Kooperation und damit der Schlüssel für die erfolgreiche Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Aktuell kann sich jede Gesundheitseinrichtung im Sinne eines fairen und freien Marktes aus einem vielfältigen Angebot diverser Anbieter ein passgenaues System konfigurieren lassen. Die individuelle Systemvielfalt führt jedoch dazu, dass die sektorenübergreifende elektronische Kommunikation und vor allem die Weiterverarbeitung von Daten aus den an der Versorgung beteiligten Einrichtungen teilweise sehr aufwendig ist. Um medizinische Daten und Informationen zeitnah und sicher zwischen Leistungserbringern auszutauschen, müssen alle Systeme ohne Verluste eindeutig miteinander kommunizieren können. Der Austausch funktioniert optimal, wenn die genutzten Systeme auf offene abgestimmte Standards und Schnittstellen zurückgreifen. Nur so kann die Kompatibilität zwischen den einzelnen Systemen gewährleistet werden, die Voraussetzung für den verlustfreien Daten- und Informationsaustausch und damit für den reibungslosen Ablauf im medizinischen Betrieb ist. Für den Krankenhausalltag kann dies eine erhebliche Erleichterung in der Patientenversorgung bedeuten. International vereinbarte Standards und einheitliche Terminologien kommt deshalb bei der Schaffung von Interoperabilität eine Schlüsselfunktion zu.
Theorie versus Praxis: Konstrukt aus Insellösungen
So weit, so klar – theoretisch. Dennoch besteht ein Konstrukt aus Insellösungen. Die Selbstverwaltung bekommt über die gematik oder die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) immer häufiger den Auftrag, Spezifikation zur Harmonisierung wie z. B. im Bereich der ePA zu erstellen. Hier werden internationale Standards zwar beachtet, allergings so umgesetzt, dass eine standardkonforme Anwendung nicht mehr möglich ist oder die Abstimmungsprozesse, die im Bereich der Standardisierung von Nöten sind, ignoriert. Hierdurch entstehen nach wie vor proprietäre deutsche Datenformate, deren Verwendung in Parallelsystemen resultiert. Diese führen zu einer überproportional aufwendigen und teuren Datenintegration und erschweren so den Austausch zwischen den einzelnen Akteuren und Institutionen der ambulanten und stationären Versorgung.
Mit seinen Gesetzesinitiativen versucht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nun erste grundlegende Voraussetzungen für eine Verbesserung des interoperablen Austausches von medizinischen Daten zu schaffen. Aktuell beschäftigen sich das TSVG und der Referentenentwurf des DVG mit den rechtlichen Grundlagen für Interoperabilität. Doch wie erfolgversprechend sind die Gesetze für die Schaffung von Interoperabilität?
Ein Kernelement der vom Bundesministerium für Gesundheit geplanten digitalen Gesundheitsversorgung der Zukunft ist die ePA. Das TSVG verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen dazu, ihren Versicherten ab Januar 2021 eine solche ePA anzubieten. Sie beinhaltet die einrichtungs- und sektorenübergreifende Dokumentation für eine umfassende Versorgung des Patienten über alle Behandlungsfälle hinweg und koordiniert so die aktuellen indikationsspezifischen Behandlungen sowie die künftige sichere Versorgung. Besonders deutlich wird die Relevanz einer fall-, institutions- und sektorenübergreifenden Dokumentation bei Betrachtung der erheblichen Wechselwirkungen zwischen Krankheiten und den damit verbundenen Therapien. Der Mehrwert einer umfassenden Dokumentation sowie einer durch die ePA ermöglichten, zeitnahen Kommunikation für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte ist evident. So lässt sich die Versorgung besser koordinieren, die Versorgungsqualität nimmt zu und die Effizienz steigt – egal ob im ambulanten, stationären Bereich oder intersektoralen Bereich.
Für den im Gesetz vorgesehenen und notwendigen medizinischen Datenaustausch per ePA ist Interoperabilität eine Grundvoraussetzung. „Strukturierte elektronische Dokumente sollen von allen Leistungserbringern und den Versicherten gleich interpretiert und darüber hinaus maschinell verarbeitet werden können“, lautet die Begründung für diese Entscheidung. Zugleich soll mit diesen Maßgaben die Voraussetzung für zukünftige Anwendungen im Bereich Big Data und Künstliche Intelligenz geschaffen werden. In diesem Kontext wurde der KBV die alleinige Aufgabe übertragen, die semantische und syntaktische Interoperabilität der ePA zu sicherzustellen. Dieser „zentralistische“ Ansatz steht im deutlichen Widerspruch zu den Grundprinzipien der Standardisierung, deren Entwicklung maßgeblich durch Prozesse, die den Austausch und die Zusammenarbeit fördern, geprägt ist. Auch wenn die Festlegungen der KBV im Benehmen mit weiteren Organisationen des Gesundheitswesens z. B. ausgewählten medizinischen Fachgesellschaften, den Interessensverbänden der Forschung und Industrieverbänden erfolgen soll, liegen die notwendigen Entscheidungen für die medizinischen Inhalte der ePA zukünftig ausschließlich bei der KBV. So eine Entwicklung sollte jedoch nicht einer einzelnen Institution vorbehalten bleiben. Vielmehr müssen die für Interoperabilität notwendigen Voraussetzungen gemeinsam mit allen betroffenen Akteuren der Gesundheitswirtschaft entwickelt werden, um für alle Beteiligten einen spürbaren Mehrwert zu schaffen. Ob der Benehmensherstellungsprozess dafür ein adäquates Instrument ist, bleibt abzuwarten.
Aus diesem Grund steht das vorgesehene Benehmensverfahren beim diesjährigen Deutschen Interoperabilitätstag (DIT) im Mittelpunkt des Programms. Unter dem Motto „Benehmt Euch!“ bringt der DIT am 23. Oktober 2019 in Berlin alle relevanten Akteure an einen Tisch, um im gemeinsamen Dialog mit führenden Persönlichkeiten aus Politik, Industrie, Versorgung und Forschung sowie Anwenderkreisen über die Möglichkeiten der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung durch den standardisierten Austausch von Patientendaten zu diskutieren.
Die Themenschwerpunkte des DIT 2019:
- Elektrisch, elektronisch, digital – Interoperabilität und Digitalisierung
- Up-to-Date mit dem DIT: Was tut sich bei den Standards?
- Ab in die Praxis – Wo's schon geht!
- Beyond ePA – Elektronische Aktenlösungen weitergedacht
Die Ausrichter, der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V., HL7 Deutschland e. V., IHE Deutschland e. V., der Spitzenverband IT-Standards im Gesundheitswesen (SITiG) und das ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH freuen sich Sie beim diesjährigen DIT begrüßen zu dürfen.
Kontakt
ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH
Haus Harkorten 8
58135 Hagen
Deutschland
+49 2331 91060 – 34
+49 2331 91060 – 19