Die Versorgung psychisch Kranker wird verbessert
18.02.2020 -
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) begrüßt, dass der Bundestag eine Reform der Psychotherapeutenausbildung in 2./3. Lesung verabschiedet hat. „Neben den Regelungen, die sich mit der Reform der Aus- und Weiterbildung befassen, enthält das geplante Gesetz viele Neuerungen, die die Versorgungsstrukturen und die konkrete Behandlung vor allem psychisch Schwerkranker verbessern sollen. Das unterstützen die Ersatzkassen sehr“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands. „Zudem soll die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestärkt werden, was angesichts der Diskussion um die Rolle und Bedeutung der gemeinsamen Selbstverwaltung sehr positiv zu bewerten ist.“
Leitliniengestützte, strukturierte Versorgung
So soll der G-BA eine berufsübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung komplex Erkrankter in einer eigenständigen Richtlinie regeln. Dabei soll die Behandlung diagnoseorientiert und leitliniengerecht erfolgen. Als folgerichtig sieht Elsner es an, dass die Terminservicestellen, analog zu den Regelungen im somatischen Bereich, künftig auch Termine für diese Versorgungsform innerhalb einer Woche und mit einer Wartezeit von maximal vier Wochen vermitteln sollen.
Sehr positiv sei zudem, dass den Patienten auch der Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung erleichtert werden soll. Probatorische Sitzungen für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung, also vorgeschaltete Beratungsgespräche, können bereits frühzeitig im Krankenhaus durchgeführt werden.
Weiter gefördert werden sollen auch Gruppentherapien, was die Ersatzkassen sehr begrüßen. Bei der ebenfalls vorgesehenen finanziellen Besserstellung von Kurzzeittherapien müsse allerdings verhindert werden, dass auf diese Weise eher Patienten mit leichteren Krankheitsverläufen behandelt werden und schwerer erkrankte Versicherte, die längere Behandlungen brauchen, länger warten müssen, so Elsner.
Chancen der Digitalisierung nutzen
An die Psychotherapeuten appellierte Elsner, auch die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Therapie-Apps könnten die Behandlung von leichten psychischen Erkrankungen unterstützen und in bestimmten Fällen eine face-to-face-Behandlung ersetzen, z.B. bei einer leichten Depression. „Die Ersatzkassen bieten ihren Versicherten schon jetzt eine Reihe qualitätsgeprüfter Apps an. Durch das geplante Digitale Versorgungs-Gesetz sollen diese Angebote zukünftig schneller in die Regelversorgung kommen.“
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