Gesundheitsökonomie

Corona-Gesetzgebung

08.05.2020 -

Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, hat im Umgang mit der Corona-Krise zu Entschlossenheit und Augenmaß aufgerufen.

„Vor allem sollten wir zunächst und zumindest bis auf Weiteres allen Beteiligten den Willen unterstellen, ihrer jeweiligen Verantwortung gerecht werden zu wollen und ihren Beitrag zur Bewältigung der Krise nach besten Kräften zu leisten“, sagte Reinhardt. Dies gelte grundsätzlich auch mit Blick auf die aktuelle Gesetzgebung. Auf dieser Basis, so der Hartmannbund-Vorsitzende weiter, dürften und müssten dann mit Blick auf politische Entscheidungen allerdings auch sachlich begründete Hinweise auf Schwachstellen, Fehler und Nachbesserungsbedarf erlaubt sein.

So sei die Absicht der Regierung, auch vertragsärztliche Praxen bei wirtschaftlichen Einbußen durch die Corona-Krise zu unterstützen, zu begrüßen, im Detail fehle es den bisher beschlossenen Maßnahmen allerdings noch an der entscheidenden Durchschlagskraft. „Die versprochene Kompensation der Einnahmeausfälle bei extrabudgetären Leistungen entpuppt sich bei genauerem Hinschauen als unverbindliche Kann-Regelung und die Honorarverteilungsmaßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigungen sind sowohl zeitlich als auch inhaltlich mehr als unbestimmt“, nennt Reinhardt ein Beispiel. Auch die derzeit dringend erforderliche Intensivierung der telefonischen Kontaktaufnahme zwischen Arzt und Patient werde es ohne eine Erweiterung der telefonischen Abrechnungsmöglichkeiten einschließlich verbesserter Honorierung und Gleichstellung mit Videokontakten nicht geben. Als „zu wenig konsequent“ betrachtet Reinhardt auch die Schritte zur Entlastung des klinischen Personals von Bürokratie. „Es ist begrüßenswert, wenn durch die Verringerung der Prüfquote des MDK an dieser Stelle Belastung abgebaut werden soll. Noch besser wäre es, wenn man den Forderungen der Krankenhäuser entgegenkommen könnte, das DRG-System vorübergehend auszusetzen“, sagte Reinhardt. Schon in normalen Zeiten arbeiteten die Klinikärzte nicht zuletzt auch wegen des hohen Dokumentationsaufwandes an der Belastungsgrenze.

„Ich setze in den nächsten Wochen und Monaten nicht nur auf die Leistungsbereitschaft, sondern vor allem auch auf die Flexibilität aller Beteiligten in einer großen Verantwortungsgemeinschaft – wenn die Rahmenbedingungen stimmen“, sagte Reinhardt.

Die aktuelle Gesetzgebung eröffne dem Gesundheitsminister – für einen begrenzten Zeitraum – erhebliche Spielräume bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen der medizinischen Versorgung. Diese müsse er auch zur Umsetzung der von der Ärzteschaft gegebenen Hinweise nutzen. „Hier brauchen wir klare Signale des Ministers, dass er sich nicht nur der Bedeutung unserer Berufsgruppe bewusst ist, sondern auch bereit ist, uns zuzuhören und entsprechend zu handeln.“ Auch die Selbstverwaltung könne ihren Teil zur Schaffung von wirtschaftlicher Planungssicherheit beitragen. Reinhardt: „Da, wo es nicht ohnehin schon der Fall ist, sollten die Kassenärztlichen Vereinigungen den Kollegen in den Praxen das Signal geben, dass sie ihre Abschlagszahlungen bis auf Weiteres unangetastet erhalten.“

Die Studierenden im Hartmannbund sehen die sich abzeichnenden Pläne zur Anpassung der Approbationsordnung kritisch und haben sich in einem offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn gewandt. Begrüßt haben die Studierenden dagegen, dass das Gesundheitsministerium inzwischen zugesichert habe, dass das etwaige zusätzliche Einkommen aus dem Einsatz Studierender in der Gesundheitsversorgung nicht auf das BAföG angerechnet wird. Außerdem können sämtliche Famulaturen wie geplant stattfinden.

Kontakt

Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V.

Kurfürstenstr. 132
10785 Berlin

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