Übergangspflege im Krankenhaus
Krankenhäuser können neue Angebote etablieren.
Mit einem Anteil von fast 15 Prozent liegt der Pflegemarkt an dritter Stelle. Die Nachfrage nach Pflegeleistungen ist hoch und allein aufgrund der demografischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass sie weiter steigt. Das Statistische Bundesamt zählte in seiner letzten Erhebung 2019 bundesweit 4,1 Mio. pflegebedürftige Menschen – und damit 21 Prozent mehr als in der vorherigen Auswertung für das Jahr 2017. Die Zahl der stationär versorgten Patienten blieb stabil. Diese Zahlen verdeutlichen, dass es auch immer mehr Patienten geben wird, die nach einer Krankenhausbehandlung einen Pflegebedarf haben.
Krankenhäuser können Übergangspflege anbieten.
Bereits im Februar 2020 fiel in Nordrhein-Westfalen der Startschuss zum Modellprojekt Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern und das Angebot pflegerischer Leistungen wurde im Rahmen der sozialen Pflegeversicherung ermöglicht. „Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) können nun bundesweit Krankenhäuser die Anschlussversorgung sicherstellen und haben Anspruch auf ein Entgelt der poststationären Behandlung. Denn das GVWG führt die Übergangspflege als neue Leistung in der GKV ein“, so Patrick Miljes, Bereichsleiter Firmenkunden der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank).
Ein Anspruch besteht für alle Patienten.
Zwar stehen derzeit noch nicht alle Details zum Leistungsumfang oder zur Vergütung fest und sind landesvertraglich zu regeln, doch insgesamt ist die Kurzzeitpflege im Krankenhaus ist ein wichtiger Schritt in Richtung sektorenübergreifende Zusammenarbeit. Kann ein Betroffener nach dem Aufenthalt nicht ins eigene Zuhause zurückkehren oder die Organisation von Anschlussversorgung ist problematisch, bleibt mehr Zeit, eine geeignete Lösung zu finden.
Künftig hat jeder Patient, unabhängig davon ob eine Pflegebedürftigkeit nach SGB XI besteht, einen Anspruch auf eine unmittelbar im Anschluss an die stationäre Behandlung erfolgende Übergangspflege und zwar in dem Krankenhaus, in dem die Behandlung stattfand. Der Anspruch besteht für maximal zehn Tage je Aufenthalt.
Das eigene Angebot erweitern
Somit können Krankenhäuser bundesweit ihr Angebot um Leistungen der Kurzzeitpflege erweitern. Miljes: „Das ist für viele Häuser auch wirtschaftlich interessant, denn der Blick auf die Statistik zeigt hier eine stabile Nachfrage.“ Zudem wird das Angebot auch eine finanzielle Erleichterung sein, denn bei Prüfungen des Medizinischen Diensts folgte häufig die Feststellung einer Fehlbelegung – verbunden mit möglichen Abschlägen und dem bürokratischen Aufwand für die Klärung.
Der Baubedarf wächst.
Der wachsende Pflegebedarf trifft dabei in Deutschland auf zumeist sanierungsbedürftige Gebäude: Die Pflegeimmobilien sind im Schnitt 34 Jahre alt, Modernisierungen liegen größtenteils 20 Jahre zurück. Ähnlich sieht es im Krankenhauswesen aus, denn viele Häuser spüren die Folgen eines Modernisierungsstaus. Gemessen am Anlagenabnutzungsgrad arbeiten private und öffentliche Krankenhäuser mit den ältesten Strukturen. Um die Nachfrage zu bedienen, werden Baumaßnahmen bei den Einrichtungen verstärkt auf der Agenda stehen.
Fördermittel kombinieren
Bei solchen Vorhaben gewinnen Aspekte der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz an Bedeutung. „Der Klimaschutz kommt inzwischen auch bei den Gesundheitsimmobilien an“, weiß Miljes. „Erleichtert wird das durch die neuen erweiterten Fördermittel der Bundesregierung. Seit Juli 2021 können wir höhere Förderbeträge für Umbauten von Nicht-Wohngebäuden, also beispielsweise Einrichtungen für die Tagespflege oder Verwaltungen in unseren Finanzierungskonzepten berücksichtigen.“
Mehr Infos finden Sie hier.
Kontakt
Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
Oskar-Mattern-Str. 6
40547 Düsseldorf
+49 211 5998-0
+49 211 5998 77