Infektionsschutzgesetz gefährdet Erfolge in der Pandemiebekämpfung
14.03.2022 - Testpflichten für Vulnerable Gruppen sind nicht ausreichend.
Das Infektionsgeschehen muss in Echtzeit laufend überwacht werden. Neue Virusvarianten und Kreuzungsformen erfordern eine rasche Reaktionen.
„Die Pandemie ist noch nicht vorüber. Der vorliegende Entwurf eines Infektionsschutzgesetz verkennt die Gefahren eines sich rasch wandelnden Infektionsgeschehens “, so Prof. Dr. Harald Renz, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin. “Wir müssen weiter testen, testen, testen. Nur so werden wir neue Virusvarianten, Kreuzungsformen oder auch das Wiederauftreten der Delta-Variante aufspüren.“
Leider seien flächendeckende Testpflichten die Instrumente, die mit den anstehenden Lockerungen als erste zur Disposition gestellt werden. „Wir schließen uns ausdrücklich der Stellungnahme des Covid-19-ExpertInnenrates der Bundesregierung an. Das A und O zur Bekämpfung infektiöser Gefahren sind kurze Reaktionszeiten, so Harald Renz. „Der Gesetzentwurf überlässt den Ländern den Umgang mit sogenannten Hot Spots: also lokalen bedrohlichen Infektionsausbrüchen. Wir sollten aber nicht erst reagieren, wenn sich die Infektionszahlen vervielfachen, sondern das Infektionsgeschehen fortlaufend überwachen mit einer einheitlichen Teststrategie. Hier müssen wir dringend flexibler werden. Das Virus ist es auch.“
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