Aktionsplan Wiederbelebung gefordert
20.03.2024 - Der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordern in einem Aktionsplan Wiederbelebung konkrete Maßnahmen, um die Laien-Reanimationsquote in Deutschland zu steigern und damit das Leben von mehr Menschen nach einem plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand zu retten.
GRC und BVMed schlagen strukturierte Bildungsangebote zur „Wiederbelebung“ für alle Altersgruppen sowie eine breite Anwendung von Telefon-Reanimation (T-CPR) und Ersthelfer*innen-Systemen vor. Außerdem soll die Verfügbarkeit und Auffindbarkeit von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) an öffentlich zugänglichen, stark frequentierten Plätzen und Orten mit langer Verweildauer verbessert werden. Unterstützt wird der Aktionsplan vom Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) und der Deutschen Herzstiftung.
„Der plötzliche Herz-Kreislauf-Stillstand braucht in Deutschland mehr Beachtung. Denn bei der Überlebensrate sind andere Länder deutlich besser als wir. Eine sofortige Wiederbelebung durch Laien vor Ort erhöht die Überlebenschancen der Betroffenen maßgeblich. Jedes Jahr könnten in Deutschland so zusätzlich 10.000 Menschenleben gerettet werden“, so Professor Dr. Bernd Böttiger, Vorstandsvorsitzender des GRC und Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin an der Uniklinik in Köln sowie BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll bei der Vorstellung des gemeinsamen Aktionsplans am 19. März 2024.
Jedes Jahr erleiden mehr als 70.000 Menschen in Deutschland einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb des Krankenhauses. Nur zehn Prozent der Betroffenen überleben ihn. Zeitnahe Wiederbelebungsmaßnahmen sind wichtig, denn bereits innerhalb von drei bis fünf Minuten kommt es zu irreversiblen Schäden im Gehirn. Damit ist das schnelle Handeln von umstehenden Personen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes entscheidend für die Überlebenswahrscheinlichkeit, da dieser im Mittel neun Minuten braucht. Das Problem: Deutschlands Laien-Reanimationsquote von 51 Prozent liegt deutlich unter jener anderer europäischer Länder. „Das müssen wir verbessern, um mit einer gestärkten Rettungskette mehr Leben zu retten!“, so BVMed und GRC.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021 sieht ein „Maßnahmenpaket Wiederbelebung“ vor. Im Herbst 2023 betonte eine Regierungskommission die Rolle der Bevölkerung in der Notfallversorgung. Bislang fehlt es aber an einer Umsetzung konkreter Maßnahmen.
Vier Maßnahmenbereiche des Aktionsplans Wiederbelebung
GRC und BVMed legen ihre konkreten Vorschläge in vier Maßnahmenbereichen entlang der Rettungskette vor. Jeder der Maßnahmenbereiche enthält ausführliche gesetzliche bzw. untergesetzliche Regelungsvorschläge zur Umsetzung. Die Vorschläge in Stichpunkten:
1. Strukturierte Bildungsangebote zur „Wiederbelebung“ für alle Altersgruppen
• Bundesweite Umsetzung des KMK-Beschlusses zu Wiederbelebung, zum Beispiel ab Schulklasse 7 im Bereich Naturwissenschaften/Biologie oder Sport (Vorbild: Lehrplan des Saarlandes)
• Regelmäßige und niederschwellige Beschäftigung mit Wiederbelebung am Arbeitsplatz (Ergänzung der DGUV-Unterweisung Erste Hilfe nach § 12 ArbSchG)
• Leicht verständliches Informationsmaterial zum Thema Wiederbelebung (BZgA / BIPAM)
2. Breite Anwendung der T-CPR und Ersthelfer:innen-Systemen
• Rettungsdienst als eigenes Leistungssegment im SGB V
• GKV-Vergütung für Rettungsleitstellen für regelhaften Einsatz von T-CPR und Vermittlung von Ersthilfe
3. AED an öffentlich zugänglichen, stark frequentierten Plätzen bzw. Orten mit langer Verweildauer
• AED als Teil eines medizinischen Notfallkonzeptes, unter anderem für große Gebäude (Musterbauordnung), Versammlungsstätten (MVStättVO) und Arbeitsstätten (ArbStättVO )
4. Bundesweites AED-Register
• Aufbau eines verpflichtenden AED-Registers (MPBetreiberV)
Böttiger und Möll: „Die Vorschläge sind ein sehr konkretes Angebot an die Bundesregierung, dem im Jahr 2021 angekündigten Maßnahmenpaket Wiederbelebung Taten folgen zu lassen. Wir brauchen dafür eine gemeinsame Kraftanstrengung aller Akteur*innen, die im Kampf gegen den plötzlichen Herztod etwas ausrichten können. Neben der Bundesregierung gehören dazu auch die Bundesländer, denn einige der notwendigen Regelungen im Bildungs- und Bauwesen fallen in ihren gesetzgeberischen Kompetenzbereich. Darüber hinaus können die gesetzlichen Unfallversicherer eine wichtige Rolle dabei spielen, noch eingehender zum Thema Wiederbelebung am Arbeitsplatz zu sensibilisieren.“
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