Laborreform gegen die Labore und Diagnostika-Hersteller?
20.04.2024 - Zutiefst besorgt zeigt sich der Verband der Diagnostica-Industrie e.V. (VDGH) über die jüngsten Beschlüsse des Bewertungsausschusses zur Vergütung labormedizinischer Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung.
Geplant sind massive Absenkungen der Kostenerstattungen für die Laboratoriumsuntersuchungen im EBM. Die drastischen Kürzungen können für Unternehmen der mittelständisch geprägten IVD-Industrie existenzgefährdend werden.
„Es zeugt von völliger Geringschätzung der komplexen labordiagnostischen Testverfahren, wenn die Vergütungen hierfür mit dem Rasenmäher beschnitten werden“, sagt VDGH-Geschäftsführer Dr. Martin Walger. Mehr als 500 Vergütungspositionen sollen zum 1. Januar 2025 abgesenkt werden, in der Spitze um über 70 Prozent gegenüber dem heutigen Niveau. „Für diesen radikalen Schnitt gibt es weder medizinische Gründe noch eine Kostenkalkulation als rationale Grundlage“, so der VDGH. Insbesondere die Vergütungsabsenkung von Früherkennungsleistungen bewertet der VDGH auch aus der Versorgungsperspektive als kritisch.
Mit den flächendeckenden Kürzungen sollen Verbesserungen beim Arztlohn und den Kosten für Transport und Entnahmematerial finanziert werden. „Zu Recht bezeichnen die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) diesen Beschluss als Mogelpackung“, sagt Walger und verweist auf die schwierige Lage der zuliefernden Diagnostika-Industrie. Die Testhersteller sehen sich massiven Kostensteigerungen bei Rohstoffen, Energie und Logistik ausgesetzt. Zudem steigen die Bürokratielasten immens, vor allem durch den neuen Rechtsrahmen zur Produktzulassung.
Der VDGH spricht sich dafür aus, die Beschlüsse des Bewertungsausschusses aufzuheben und fordert eine nachhaltige Finanzierung der Laborreform.
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