Belegärztliche Versorgung soll gewährleistet bleiben
20.08.2014 -
Belegärztliche Versorgung soll gewährleistet bleiben. Die Träger der Resolution „Sicherstellung der belegärztlichen Versorgung“ fordern die Politik auf, die Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen, nach der die Vergütung der belegärztlichen Leistungen im Rahmen der DRGs zu vergüten ist. Nur so sei dieser effiziente Versorgungszweig aufrechtzuerhalten.
Für den Erhalt der belegärztlichen Versorgung sei es nahezu fünf nach 12, so die Träger der Forderung.
Hoffnung böte nur noch der Passus des Koalitionsvertrages „Für die belegärztliche Vergütung soll im DRGSystem eine Regelung gefunden werden“.
Alle Alternativen außerhalb des DRG-Systems lehnen ca. 170 die Resolution unterzeichnende Vertreter von Verbänden, Institutionen und Belegärzten als nicht zielführend ab.
Sie sprechen sich einheitlich für die Überführung der belegärztlichen Vergütung in das DRG-System aus.
Nur dadurch werde es möglich, dass:
• Unstimmigkeiten zwischen zwei nicht kompatiblen Vergütungssystematiken wegfallen
• verlässliche Preise für vereinbarte Leistungen der Belegärzte außerhalb des Praxisbudgets vergütet werden
• die Vergütung auf der Basis der InEK-Kalkulation für ärztliche Leistungen im Krankenhaus verhandelt werden kann
• die Freiberuflichkeit der Belegärzte erhalten bleibt
• die Versorgungsstruktur in Flächenregionen sichergestellt bleibt
• das Wesen des belegärztlichen Versorgungssystems, im Sinne von belebter integrierter Versorgung, erhalten bleibt.
Die belegärztliche Versorgung sichert zurzeit noch ca. 5 % der gesamten Krankenhausversorgung.
Auch die in Aussicht gestellte Möglichkeit der freien Honorararzttätigkeit im Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG) werde die hochwertige belegärztliche Versorgung nicht ersetzen können.
Die Versorgung in Flächenregionen könne nicht mehr gesichert werden.
Auch ein eigenes Kapitel für belegärztliche Leistungen im EBM 2000 plus werde nicht zur Sicherstellung der belegärztlichen Versorgung beitragen, da das Problem des Werteverfalls der ärztlichen Leistung weiterhin dem Budgettopf der Länder unterliegen wird.
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Thomas Bublitz
Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V.
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