Gesundheitsökonomie

Berufskrankheitenrecht: VdK fordert große Reform

06.05.2020 -

Jedes Jahr werden viele Menschen durch ihre Arbeit ernsthaft krank. Doch nicht einmal jeder Vierte kommt mit einem Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit durch: „Daran ändert leider auch das reformierte Gesetz nicht genug“, sagt VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Teilweise müssen die Erkrankten die Anerkennung einer Berufskrankheit in jahrelangen Verfahren vor Gericht durchkämpfen. Das ist eine Zumutung.“

Der Gesetzentwurf zum Berufskrankheitenrecht wird morgen am 6. Mai im Ausschuss für Arbeit und Soziales diskutiert und soll am Donnerstag in der zweiten und dritten Lesung den Bundestag passieren. Der VdK fordert, das Berufskrankheitenrecht an die veränderte Arbeitswelt anzupassen; auch Frauenberufe müssen aufgenommen werden, etwa in der Pflege und Kinderbetreuung. Außerdem müssen psychische Erkrankungen berücksichtigt werden. Zudem führe kein Weg an deutlichen Beweiserleichterungen vorbei. Da der Arbeitnehmer die Arbeitsbedingungen nicht in der Hand hat, sei eine komplette Beweislastumkehr gerechtfertigt. Auch müsse eine Öffnungsklausel für „arbeitsbedingte Erkrankungen“ in das Gesetz.

Stichtage müssen weg
Zwar sei es ein Fortschritt, dass der sogenannte Unterlassungszwang wegfalle, so Bentele weiter. Die Menschen können also weiter in ihrem erlernten Beruf arbeiten, statt ihren Job aufgeben zu müssen, um Leistungen zu beziehen. Gar nicht zufrieden zeigt sich der VdK dagegen mit der Stichtagsregelung, also dem Zeitpunkt, ab dem Menschen Berufskrankheiten geltend machen könnten:

„Wer durch seinen Job krank geworden ist, der hat vom ersten Tag des Krankheitsausbruchs Ansprüche daraus. Es ist nicht gerecht, dass für 80 Krankheiten verschiedene Stichtagsregeln gelten und für alle künftigen, neuen Berufskrankheiten nicht. Das ist ein willkürliches Durcheinander von Regeln. Wir brauchen eine Anerkennung von Berufskrankheiten ohne jeden Stichtag.“

Neuer Ausschuss gefordert
Zwar sei es ein Fortschritt, dass der sogenannte Unterlassungszwang wegfalle, so Bentele weiter. Die Menschen können also weiter in ihrem erlernten Beruf arbeiten, statt ihren Job aufgeben zu müssen, um Leistungen zu beziehen. Gar nicht zufrieden zeigt sich der VdK dagegen mit der Stichtagsregelung, also dem Zeitpunkt, ab dem Menschen Berufskrankheiten geltend machen könnten:

„Wer durch seinen Job krank geworden ist, der hat vom ersten Tag des Krankheitsausbruchs Ansprüche daraus. Es ist nicht gerecht, dass für 80 Krankheiten verschiedene Stichtagsregeln gelten und für alle künftigen, neuen Berufskrankheiten nicht. Das ist ein willkürliches Durcheinander von Regeln. Wir brauchen eine Anerkennung von Berufskrankheiten ohne jeden Stichtag.“

 

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