Landesbasisfallwerte 2006
22.04.2014 -
Landesbasisfallwerte 2006. Die Verhandlungen bzw. Festsetzung der landesweiten Basisfallwerte 2006 in den einzelnen Bundesländern kommen allmählich zum Abschluss.
Die Landesbasisfallwerte als Grundlage für die Abrechnung von stationären Krankenhausleistungen nach Fallpauschalen im Rahmen des DRG-Systems werden jährlich zwischen den Verbänden der Krankenkassen und den Landeskrankenhausgesellschaften verhandelt.
Sie kommen durch Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern oder im Falle der Nichteinigung durch Schiedsstellenentscheidung zustande und bedürfen in beiden Fällen gemäß § 14 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) der Genehmigung der zuständigen Genehmigungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, um wirksam zu werden.
Eine Übersicht über den aktuellen Stand der Landesbasisfallwerte 2006 gibt die obenstehende Tabelle (Quelle: AOK-Bundesverband), die jedoch nur die bereits gültigen, also von der Genehmigungsbehörde genehmigten Basisfallwerte enthält.
Bei Redaktionsschluss lagen in acht Bundesländern genehmigte Landesbasisfallwerte vor. In mehreren Bundesländern waren die Verfahren aber bereits soweit fortgeschritten bzw. abgeschlossen (z.B. Thüringen, Berlin), dass genehmigte Landesbasisfallwerte auch dort kurzfristig zu erwarten sind.
Vergleicht man den Prozess der Basisfallwertverhandlungen 2006 in den einzelnen Bundesländern mit den Verhandlungen 2005 – in diesem Jahr wurden erstmals landesweite Basisfallwerte ausgehandelt – so ist folgendes festzustellen: Offensichtlich konnten die Verhandlungspartner bzw. die Schiedsstelle 2006 schneller zu Ergebnissen kommen, als im Vorjahr.
Der erste gültige Landesbasisfallwert 2006 lag bereits am 14.02.2006 (Niedersachsen) vor, die früheste Genehmigung in einem Bundesland im Jahr 2005 erfolgte dagegen erst am 25.04.2005 (ebenfalls in Niedersachsen).
Nach derzeitigem Informationsstand ist davon auszugehen, dass im überwiegenden Teil der Bundesländer genehmigte Landesbasisfallwerte für das Jahr 2006 noch im Mai bzw. Juni – und damit früher als im Jahr 2005 – vorliegen werden.
Dies ist zu begrüßen, da die Krankenhäuser erst dann die örtlichen Verhandlungen ihrer Budgets für das Jahr 2006 mit den Krankenkassen aufnehmen und abschließen können, wenn ein genehmigter Landesbasisfallwert vorliegt. Weiterhin zeichnet sich ab, dass es bei den Landesbasisfallwerten 2006 zu mehr Einigungslösungen und dafür weniger Schiedsverfahren kommen wird, als im Vorjahr. Auch dies wäre im Interesse der Selbstverwaltung zu begrüßen.