Reform des Gesundheitsministeriums begrüßt
02.07.2019 -
Die Eckpunkte des Bundesgesundheitsministeriums zur ambulanten Notfallversorgung zeigen viel Sinn für die Realität der ambulanten Notfallpraxis. Die Patienten stimmen hier mit den Füßen ab und gehen – oft mangels anderer Alternativen – in Notfällen in das nächstgelegene Krankenhaus.
Die personelle und finanzielle Belastung der Krankenhäuser wächst dadurch seit Jahren. Dass sich daran etwas ändern muss, ist keine neue Erkenntnis. „Dass der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nun die fällige Reform anstößt, ist ein Lichtblick für uns“, sagt der Vorsitzende der LKB, Dr. Detlef Troppens.
Die jetzt vorgestellten Pläne stützen die Positionen der Krankenhäuser. Auf ihren Schultern liegt die ambulante Notfallversorgung. „Die Krankenhausträger in Brandenburg begrüßen, dass perspektivisch die organisatorische Verantwortung bei den Krankenhäusern liegen soll. Kliniken, die von den Voraussetzungen her dazu in der Lage sind, müssen diese Leistungen erbringen dürfen und müssen diese natürlich auch adäquat vergütet bekommen. Dass die Abrechnung dann mit den Krankenkassen und nicht mit der Kassenärztlichen Vereinigung erfolgen soll, ist ebenfalls eine logische Folge. Diese kann dann allerdings nicht aus der stationären Vergütung herausgelöst werden, sondern braucht ein eigenes Vergütungsbudget, das mit den Krankenkassen zu verhandeln wäre“, kommentiert der Geschäftsführer der LKB, Dr. Jens-Uwe Schreck.
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