Gesundheitsökonomie

Wissenschaftsrat: Hochschulambulanzen unbedingt weiterentwickeln

10.09.2010 -

Der Wissenschaftsrat betont die nötige Anerkennung der Versorgungsleistung der Hochschulambulanzen und fordert, einen direkten Zugang durch den Patienten, die Optimierung der Strukturen, eine stärkere Integration in die Lehre und Weiterbildung sowie die Sicherstellung der Finanzierung bei differenzierter interner Mittelverteilung zu ermöglichen. Bei der Diskussion der Konzepte für die Hochschulambulanzen der Zukunft auf dem VI. Innovationskongress der deutschen Hochschulmedizin in Berlin forderte die Vertreterin der Krankenkassen ein „Ausdünnung" der verschiedenen ambulanten Behandlungsmöglichkeiten an Unikliniken.

Die Reformen im Gesundheitssystem der letzten Jahre hatten eine Verlagerung der Krankenversorgung aus den stationären in ambulante Bereiche zur Folge. Da sich die durchschnittliche Verweildauer auch bei den Patienten in den Universitätsklinika verringert hat und immer mehr Therapien ambulant erbracht werden, kommt den ambulanten Versorgungsformen der Krankenhäuser, insbesondere den Hochschulambulanzen, für die Ausbildung von Medizinstudenten und die Forschung ein immer höherer Stellenwert zu. Die Arbeitsgruppe „Forschung und Lehre in den ambulanten Bereichen der Universitätsmedizin" des Wissenschaftsrats erarbeitete in einer kritischen Bestandsaufnahme eine Übersicht zum Aufgabenspektrum der Hochschulambulanzen, stellte die aktuellen Entwicklungen zusammen und legte Kernempfehlungen zur Weiterentwicklung vor.

Strukturen optimieren
Die Struktur und Organisation der Hochschulambulanzen sollte künftig besser in eine Gesamtstrategie des jeweiligen Universitätsklinikums eingefügt und stärker auf die Bedürfnisse der Patienten ausgerichtet werden. So empfiehlt der Wissenschaftsrat ein abgestuftes Organisationsmodell, „dessen Gliederung mit wenigen zentralen Ambulanzportalen und nachgelagerten Spezialambulanzen sowie wenigen, im Idealfall einem Zentrum für ambulantes Operieren dem notwendigen Leistungsspektrum Rechnung trägt". Auch ein auf Terminvergabe ausgelegtes Einbestellungsmanagement und eine eigene wissenschaftliche Leitung der Ambulanzportale in Vollzeit wird gefordert.

Forschung intensivieren
Da die Hochschulambulanzen für die Umsetzung wissenschaftlicher Forschung in klinische Praxis eine wichtige Rolle spielen, sind durch entsprechende Organisation und Vernetzung mit Klinischen Studienzentren Translationsstudien zu fördern und Material für die Grundlagenforschung zu sichern. Die wissenschaftliche Produktivität der einzelnen hochschulmedizinischen Ambulanzen soll regelmäßig überprüft werden.

Lehre stärker integrieren
Die Bestandsaufnahme des Wissenschaftsrat ergab, dass die Einbindung der Hochschulambulanzen in die Lehre bislang noch sehr begrenzt ist und sich zudem stark fach- und standortspezifisch unterscheidet. Durch künftige umfassendere Einbeziehung in die Lehre kann die Ausbildung künftiger Hausärzte (viele Erkrankungen kommen in der stationären Therapie inzwischen nicht mehr vor) und die Patientenbetreuung verbessert werden.


Versorgungsleistungen anerkennen
Durch die diagnostischen Möglichkeiten der Universitätskliniken und die Expertise ihrer Spezialisten zur Differentialdiagnostik komplexer Krankheitsbilder wird die Krankenversorgung der Bevölkerung weit über das für Forschung und Lehre erforderliche Maß hinausgehend entscheidend komplettiert. Dies gilt insbesondere für seltene Erkrankungen. 7.000 der 30.000 Krankheiten werden als solche eingestuft, vier Millionen Deutsche leiden an ihnen. Bislang dauert es durchschnittlich 3,3 Jahre, bis die richtige Diagnose gestellt wird. Mit künftig vermehrter Inanspruchnahme der Hochschulambulanzen, ihrer angegliederten Fach- bzw. Referenzzentren und regional übergreifende Expertennetze kann von einer deutlichen Verkürzung der Diagnosezeiträume ausgegangen werden.

Direkten Zugang ermöglichen
Der Wissenschaftsrat hält es für „unabdingbar, dass - wie es bereits in einigen Bundesländern vereinbart und in der Zahnmedizin generell etabliert - den Patienten ein direkter Zugang zu den Hochschulambulanzen unabhängig von der Überweisung eines (Fach-)Arztes ermöglicht wird". Allerdings wird ein „unbegrenzter Versorgungsauftrag" abgelehnt und zu vereinbarende Fallzahlobergrenzen unter Berücksichtigung der Ausbildungskapazität und Notwendigkeit der klinischen Forschung akzeptiert.

Finanzierung sicherstellen und interne Mittelverteilung differenzieren
Die Vergütung der Hochschulambulanzen mit Pauschalbeträgen wird nach der Bestandsaufnahme des Wissenschaftsrats als „nicht in allen Ländern und an allen universitätsmedizinischen Standorten gleichermaßen kostendeckend ausgestaltet" bezeichnet. In der Diskussion während des Innovationskongresses der deutschen Hochschulmedizin wurde von je nach Bundesland variierenden Pauschalen je behandelten Versicherten zwischen 55 und 93 € berichtet. Der Wissenschaftsrat spricht sich dafür aus, die reine Pauschalvergütung zugunsten einer differenzierteren und leistungsgerechteren Vergütung weiterzuentwickeln. Dazu ist die Leistungsdokumentation zu verbessern. Dies wiederum verbessert durch aufwandsabhängige Differenzierung die interne Kostenkontrolle.

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