eHealth BCS Kartenterminals: Lesegerät updaten oder tauschen für die neuen elektronischen Gesundheitskarten
24.02.2011 -
eHealth BCS Kartenterminals: Tausch oder Update der Lesegeräte. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und des elektronischen Heilberufeausweises (HBA) bedingt den Austausch der bisher verwendeten Kartenlesegeräte, welche nur in der Lage sind die Krankenversichertenkarten (KVK) auszulesen. Perspektivisch müssen die Leistungserbringer mit so genannten migrationsfähigen Kartenterminals ausgestattet werden, die den technischen Anforderungen der gültigen eHealth-Spezifikation genügen sowie mit einem Update ohne vollständigen Austausch des Geräts zu einem vollwertigen LAN-fähigen eHealth-Kartenterminal aufgerüstet werden können (sog. eHealth-BCS-Kartenterminals).
Dies betrifft bis zum Start der Telematik Online Phase aber nicht alle derzeitigen Kartenlesegeräte. Multifunktionale Kartenterminals (MKT) können sowohl die KVK als auch schon die eGK auslesen und brauchen somit im Zuge des Basis-Rollouts der eGK nicht ausgetauscht zu werden, „lediglich“ die KIS-Software muss telamatikkonform an die Anforderungen der Telematikinfrastruktur angepasst werden und ein Auslesen der Versichertenstammdaten von der eGK ermöglichen.
Das bedeutet z. B., dass für die Offline-Zeit die zahlreich in Krankenhäuser verwendeten Cherry Tastaturen 1502, befristet weiter eingesetzt werden können. Eine schlichte Weiternutzung dieser in die künftigen Ausbaustufen der Telematikinfrastruktur nicht migrationsfähigen MKT wird jedoch nicht von den Krankenkassen gesondert finanziert, da die von der Bundesschiedsstelle für den stationären Sektor vorgegebene Finanzierungsregelung nur auf zukunftsfähige eHealth-BCS-Terminals abstellt und nur deren Beschaffung finanziert.
Für den Start der Online-Phase in die Telematikinfrastruktur wird aber zwingend die neue eHealth-Kartenlesegeräte-Generation benötigt. eHealth-Kartenterminals (KT) basieren auf dem SICCT-Standard. Die eHealth-KT-Spezifikationen ergänzen bzw. begrenzen allerdings SICCT dort, wo es für die Telematikinfrastruktur nötig ist. Die gematik hat bisher die eHealth-Kartenterminals unter dem Begriff SICCT geführt. Da SICCT ein Bestandteil der eHealth-Kartenterminalspezifikation ist, wurde auf die Bezeichnung „eHealth“ umgestellt. Somit wird in Zukunft der Terminus „eHealth- Kartenterminal“ für diese Geräte verwendet.
Für die Zeit des derzeit anlaufenden Basis-Rollouts (siehe M&K 09/08) können aber schon jetzt migrationsfähige Kartenlesegeräte eingesetzt werden. Diese „eHealth BCS Kartenterminals (BCS = Basic- CommandSet)“ zeichnen sich dadurch aus, das diese in der Offline Phase noch über USB oder V24 an den jeweiligen PC angeschlossen, aber später zu einem eHealth-Kartenterminal aktualisiert und so über die vorhandene LAN-Schnittstelle über den Konnektor angesteuert werden und für den Online-Einsatz genutzt werden können.
Die Spezifikation der eHealth- Kartenterminals, zusammen mit den Zulassungsbedingungen für ein eHealth-BCS-Kartenterminal, stellen sicher, dass eine stabile Hardwarebasis erreicht wird, welche für den späteren Wirkbetrieb nur durch Firmware Updates (zertifiziert durch die gematik) aktualisiert werden müssen. Dies schafft Investitionssicherheit für die Zukunft.
Alle zur Zertifizierung eingereichten Geräte durchlaufen einen standardisierten Zulassungsprozess in der gematik, der im Erfolgsfall mit der Ausstellung der Zulassungsurkunde für das betreffenden Modell des Herstellers abgeschlossen wird. Die Zulassung wird auf der gematik-Homepage (www.gematik.de) veröffentlicht und bietet somit dem Käufer die Möglichkeit, vor der Anschaffung eines eHealth-Kartenterminal vorliegende Zulassungen und somit den Markt zu prüfen. Online Firmware-Updates, welche ebenfalls zertifiziert werden, können später ebenso überprüft werden.