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On-Demand Version jetzt verfügbar! Mehr Cybersicherheit mit der NIS-2-Richtlinie in Kliniken

Die Digitalisierung im Krankenhaus schreitet voran. Die Künstliche Intelligenz hält Einzug ins Gesundheitswesen. Damit tun sich ungeahnte Möglichkeiten der Datennutzung auf. Natürlich zum Wohle der Menschen.

Doch nicht jeder denkt so: Whistleblower und Hacker manipulieren die hochsensible Infrastruktur „Klinikum“ und können ganze Kliniken lahmlegen. So wurden im Jahr 2023 drei von vier deutschen Gesundheitseinrichtungen von Hackern angegriffen. Leider gibt es noch immer viele ungenügend gesicherte IT-Systeme in Gesundheitseinrichtungen, sodass Kriminelle oft Zugang zu lukrativen Patientendaten finden. IT-Security auf höchstem Niveau und vernetzte IT-Sicherheit ist also unabdingbar. Sie muss den Hackern einen Schritt voraus sein!

Daher ist eines der wichtigsten Gesetze 2024 die NIS2-Richtline. Sie wird in diesem Jahr in nationales Recht umgesetzt. Und wird die Krankenhäuser beschäftigen (müssen). Was zeichnet das Gesetz aus? Welche Maßnahmen erwachsen daraus? Welche strafrechtlichen Maßnahmen ergeben sich bei Nicht-Umsetzen?

In unserer virtuellen Veranstaltung am 18. Juni geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen im Rahmen der NIS-2-Richtlinien.

 

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